Beispiel für die Besteuerung einer Kapitalzahlung aus einer Unterstützungskasse

zusammen mit Ansprüchen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung

 

 

Es wird unterstellt, dass ein verheirateter Rentner mit dem 65. Lebensjahr eine Jahresrente aus der GRV von 15.000 € erhält und eine Kapitalzahlung aus der U-Kasse in Höhe von 100.000 €

       
   Währung  

   €

   €

1.

Rente aus der GRV

15.000  

   
 

Ertragsanteil (§ 22 Nr. 1 EStG in Höhe von 27 %)

4.050  

      
 

abzüglich Pauschbetrag Werbungskosten (§ 9a Nr. 3 EStG)

102  

      
 

steuerpflichtige Einkünfte gem. § 22 Nr. 1 EStG

   

3.948 

         
2.

Kapitalzahlung aus der U-Kasse

100.000 

   
 

abzüglich Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG 40 % max. € 3.072)

3.072 

   
 

abzüglich Arbeitnehmerpauschbetrag

 1.044 

   
 

ausserordentliche Einkünfte

   

95.884 

 

abzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag, zusammenveranlagt

                 72 
 

abzüglich Vorsorgepauschale, zusammenveranlagt

   

2.268 

 

(95.884 € - 3.072 €) x 20 %, max. 1.134 € / 2.268 €)

       
             
3.

zu versteuerndes Gesamteinkommen

   

97.492 

 

abzüglich ausserordentliche Einkünfte

   

95.884 

             
4.

Einkommen ohne ausserordentliche Einkünfte

   

1.608   

 

Einkommensteuer hierauf

0  

   
             
5.

Einkommen einschliesslich 1/5 der a.o. Einkünfte

   

20.784,80  

 

Einkommensteuer hierauf

1.408  

   
             
 

Gesamtsteuer (0,-- € + 5 x 1.408 €)

7.040  

   

Stand 2002

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

PETER ODENDAHL & CO.

VERSICHERUNGSMAKLERGESELLSCHAFT MBH

Ursprung: 1956

Firmensitz München - Handelsregister München  HRB 78443 - Geschäftsführer: Peter Odendahl 



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