Beispiel für die Besteuerung von Rentenleistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und aus einer Unterstützungskasse 

 

Es wird unterstellt, dass ein verheirateter Rentner mit dem 65. Lebensjahr eine Jahresrente aus der GRV von 15.000 € erhält und aus einer U-Kasse eine Rente in Höhe von 15.000 € p.a.

   

   

 Währung

   

   €

1.) Rente aus GRV

15.000  

   

Ertragsanteile gem. § 22 Nr. 1 EStG 27 % davon

4.050  

   

abzüglich Pauschbetrag Werbungskosten § 9a Nr. 1 c EStG

102  

   

steuerpflichtige Einkünfte gem. § 22 Nr. 1 EStG

   

3.948  

   

   

   

2.) Rente aus der U-Kasse

15.000  

   

abzüglich Versorgungsfreibetrag § 19 (2) Nr. 1 EStG

  

   

40 % max. € 3.072

3.072  

   

abzüglich Arbeitnehmerpauschbetrag § 9a Nr. 1 EStG

1.044  

   

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

   

10.884  

   

   

   

3.) Summe der Einkünfte

   

14.832  

abzüglich Vorsorgepauschale 14.832 x 20 % § 10c (3) Nr. 3 EStG

   

             2.268

(max. 1.134 € led. / 2.268 € verh.) abzüglich Sonderausgaben-

   

   

Pauschale (§ 10c (1) EStG max. 36 € led. / 72 € verh.)

   

72  

   

   

   

4.) Zu versteuerndes Einkommen

   

12.492  

   

   

   

Es fallen keine Steuern an, da eine Besteuerung erst bei ledig 7.235 €  / verheiratet 14.470 € einsetzt.

   

   

Stand: 2002

PETER ODENDAHL & CO.

VERSICHERUNGSMAKLERGESELLSCHAFT MBH

Ursprung: 1956

Firmensitz München - Handelsregister München  HRB 78443 - Geschäftsführer: Peter Odendahl 



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