Die hier dargestellten Werte sind mit aller Sorgfalt, jedoch
unter Zugrundelegung gewisser Annahmen berechnet. Aus diesem
Grund sind alle Werte in den Beispielrechnungen nur
Orientierungsgrößen und haben keinen rechtlichen Anspruch auf
Gültigkeit. Annahme: Es wird Kirchenlohnsteuer gezahlt,
massgebend ist das rentenversicherungspflichtige Bruttoeinkommen
des Vorjahres.