Gemeinsam veranlagte Ehegatten können die doppelte Zulage und ggf. eine zusätzliche Steuerersparnis erzielen.

In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie im Beispiel, wie viel staatliche Förderung Sie und Ihr Partner bei Zahlung des Mindestgesamtbeitrages oder des Höchstbeitrages bekommen würden:

Förderbeispiel 2002

Ehepaar, keine Kinder (beide sozialversicherungspflichtig in der GRV) Mindestgesamtbeitrag (1% des Bruttoeinkommen des Vorjahres)


 

Förderbeispiel 2002  

Ehepaar, keine Kinder (beide sozialversicherungspflichtig in der GRV). Maximal förderfähiger Beitrag

 



 

Die hier dargestellten Werte sind mit aller Sorgfalt, jedoch unter Zugrundelegung gewisser Annahmen berechnet. Aus diesem Grund sind alle Werte in den Beispielrechnungen nur Orientierungsgrößen und haben keinen rechtlichen Anspruch auf Gültigkeit. Annahme: Es wird Kirchenlohnsteuer gezahlt, massgebend ist das rentenversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Vorjahres.

 

 

PETER ODENDAHL & CO.

VERSICHERUNGSMAKLERGESELLSCHAFT MBH

Ursprung: 1956

Firmensitz München - Handelsregister München  HRB 78443 - Geschäftsführer: Peter Odendahl 



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