Der Beitrag zur Altersvorsorge setzt sich aus der Eigenleistung und der Zulage zusammen. So fließt wesentlich mehr Kapital in die private Vorsorge, als vom Versicherten eingezahlt wird! Darüber hinaus kann in vielen Fällen noch ein zusätzlicher Steuervorteil aus dem neuen Sonderausgabenabzug erzielt werden.

 

Wie die neue staatliche Förderung aussieht, verdeutlicht nachfolgende Grafik:

 



Der Beitrag für die künftige staatliche Förderung
Um die staatliche Förderung zu erhalten, ist ab dem 1. Januar 2002 mindestens 1% des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (max. bis zum jeweils aktuellen Höchstbeitrag in 2002 in Höhe von 1.026,81 DM (525 Euro)), vermindert um die Zulage, in die zusätzliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Dieser Prozentsatz steigt bis 2008 alle zwei Jahre um 1%, so dass ab 2008 jährlich 4% des Bruttoeinkommens des Vorjahres (max. 4.107,24 DM (2.100 Euro)), vermindert um die Zulage, als Beitrag aufzuwenden sind.

Wird nach dieser Berechnung ein gesetzlich bestimmter Sockelbeitrag unterschritten, ist mindestens dieser zu entrichten. Bei geringeren Beiträgen wird die staatliche Förderung nur anteilig gewährt.
Der Staat ist mit einem großen Teil dabei
Die staatliche Förderung liegt – je nach familiärer Situation und Einkommen – im Allgemeinen zwischen 35% und 55%. In Einzelfällen sogar bei über 90%.
Der Weg zu Zulagen und Steuerersparnis

 

PETER ODENDAHL & CO.

VERSICHERUNGSMAKLERGESELLSCHAFT MBH

Ursprung: 1956

Firmensitz München - Handelsregister München  HRB 78443 - Geschäftsführer: Peter Odendahl 



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