Exposé unseres Schwesterunternehmens  

AURECON Vermögensberatung GmbH

Stand: 2003

V 7.1

 

 

Die Altersversorgung 

-Grundprinzipien  -

- 

Betrachtungen nach der Finanzierungsform:

Kapitaldeckungsverfahren versus Umlageverfahren[1]

 

Es gibt nur vier Arten der Altersversorgung und gegebenenfalls eine Kombination dieser vier Arten. Basis jeder Art ist die Tatsache, daß mehrere Generationen zusammen leben.

 

1. Die Sippe

 

Bei den früheren Stammesgesellschaften wurden die Alten, wenn sie nicht mehr arbeitsfähig waren von den Jungen ernährt. Im Rahmen eines Familienverbundes werden auch heute noch ab einem bestimmten Zeitpunkt die Alten von den Jungen ernährt und gepflegt. Diese Form der Altersversorgung mag noch in bäuerlichen Strukturen (Austrag) in unserem Lande zu finden sein. Auf die gesamte Problematik dieser Form der Altersversorgung braucht aber im Rahmen dieses Exposés nicht eingegangen zu werden. 

 

2. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland als Umlageverfahren / Altersvorsorgeverträge nach dem AVmG (“Riester-Rente”) als Kapitaldeckungsverfahren 

Das derzeitige Finanzierungsinstrument der GRV ist das Umlageverfahren. Dieses Umlageverfahren muß etwas genauer untersucht werden um die Überlegenheit des unter nachfolgender Ziff. 4. dargelegten Kapitaldeckungsverfahren zu erkennen. 

Das Umlageverfahren finanziert den Konsum der Rentner, also in der Regel ehemals abhängig Beschäftigter aus dem heutigen Einkommen der jüngeren (mittleren) Generation. Daher stammt auch der Begriff des Generationenvertrages. Der Begriff ist terminologisch u. E. falsch gewählt. Der Begriff ist ein Arbeitstitel und ein politisches Schlagwort, da natürlich keine Generation mit einer anderen Generation einen Vertrag abgeschlossen hat. Es handelt sich nämlich um gesetzliche Bestimmungen, die das komplizierte Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung regeln. Wir sollten also besser vom Generationensystem sprechen. Das Generationensystem verbindet drei Generationen (derzeitige Rentner, mittlere arbeitende Generation und jüngste Generation, die noch nicht in das Arbeitsleben eingegliedert ist). Das gegenwärtige System bedarf einer laufenden gesetzlichen Veränderung. Die Veränderungen werden erzwungen durch die demographische Entwicklung und durch verfehlte, politische Maßnahmen der letzten Jahrzehnte. 

Es wurde versäumt, 

·       rechtzeitig wieder einen Übergang auf das Finanzierungsverfahren der Kapitaldeckung einzuleiten,

·       der demographischen Entwicklung rechtzeitig Rechnung zu tragen, 

·       die gesetzliche Rentenversicherung von fremden Lasten frei zu halten. 

Da es einem Großteil der heutigen Politikergeneration bekanntlich an Weisheit und Weitsicht mangelt und mehrheitlich immer kurzfristiger und hektischer reagiert wird, anstatt nach ausgefeilter langfristiger Strategie zu handeln, fallen die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend völlig unzureichend und unzweckmäßig aus. Das derzeitige Zwischenergebnis ist das Desaster in der gesetzlichen Rentenversicherung und der ausufernde Wohlfahrtsstaat, der nicht mehr finanzierbar und darüber hinaus sogar unsozial ist. 

Nichts ist unsozialer als der Wohlfahrtsstaat,

der die menschliche Verantwortung erschlaffen

und die individuelle Leistung sinken läßt.

(Prof. Dr. Ludwig Erhard) 

o 

Der fundamentale Trugschluß in bezug auf den Wohlfahrtsstaat,

welcher sowohl in die Finanzkrise wie zum Verlust der Freiheit führt,

liegt in dem Versuch,

Gutes auf Kosten anderer zu tun.

(Prof. Dr. Milton Friedman, Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaft) 

o 

Da Sozialleistungen versprochen wurden, die nicht durch künftige Einnahmen abgesichert sind, liegt volkswirtschaftlich eine Finanzierungslücke vor. Bei der Finanzierungslücke der Sozialversicherung hat man es mit einem der Staatsschuld analogen Problem zu tun. In den 90er Jahren wurden verschiedene Schätzungen der ”Quasi-Staatsverschuldung” durchgeführt. Im Jahre 1993 publizierte der ”Credit Swiss First Boston” (CSFB) Daten über die nicht gesicherten (unfunded) Verpflichtungen der Altersversorgung in den EU-Staaten für das Stichjahr 1990. Die Unterdeckung macht für Deutschland 179 % des Brutto-Inlands-Produkts (BIP) aus. Hinzu kommt noch die Unterdeckung der Beamtenpensionen (sh. Nachfolgendes unter Ziff. 3) 

Die laufenden Gesetzesänderungen zur Sicherung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung müssen demgemäß beim Umlageverfahren immer an beiden Polen ansetzen, nämlich der Erhöhung der Einnahmen (Steigerung der Beitragssätze) und der Senkung der Ausgaben (Rentenkürzungen in welcher Form auch immer). Da Beitragserhöhungen politisch nur sehr schwer durchsrtzbar sind, kommt es zu Rentenkürzungen. 

Die sofortige Einleitung des Übergangs zum Kapitaldeckungsverfahren - im Interesse der jüngsten Generation - wäre aber notwendig. Nur es ist der Staatsform der Demokratie natürlich nicht immanent, von den zur Zeit verantwortlichen Politikern zu erwarten von der heutigen mittleren Generation gewisse zusätzliche Belastungen zu verlangen, damit die jüngste Generation, die derzeit noch nicht erwerbstätig ist, in ca. 40 Jahren keine Beitragslasten zu tragen hat, die die gegenwärtige mittlere Generation als Steuerzahler und Wähler keineswegs bereit wäre zu tragen. Je weiter die richtige Problemlösung in die Zukunft verschoben wird, desto mehr untergräbt diese Politik das zur Zeit bestehende Generationensystem anstatt es zu retten. Die demographischen Verwerfungen der nächsten drei Jahrzehnte lassen sich aber nicht aussitzen und hätten gerade deswegen eine frühzeitige Reform erfordert, weil man das Rentensystem nur graduell ändern kann. Bei den vergangenen Regierungen war es üblich, die Probelem “auszusitzen”, bei der gegenwärtigen werden sie mit “ruhiger Hand” weiterbehandelt. 

Das Vertagen der Reform im Jahre 1992 hat die ökonomischen und politischen Probleme laufend verschärft, die betroffenen Altersgruppen frustriert und die Emotionen in der heutigen Debatte verschärft. Junge Leute glauben denn mit Recht heutzutage eher an UFOs als an eigene Vorteile des gegenwärtigen Generationensystems. Man sollte aber bedenken, daß das System seine Stabilität nur dadurch erhält, daß die älteren Generationen die gegenseitige Solidarität vorleben, in der Hoffnung, daß diese Solidarität sich von Generation zu Generation fortsetzt. 

Die Vorteile aus einem Übergang zu einer kapitalgedeckten Alterssicherung hätte natürlich im wesentlichen nur die jüngste Generation, während die Menschen, die in zehn bis zwanzig Jahren in die Rente gehen, die höchste Belastung auf sich nehmen müßten. Eine Generation - entweder die gegenwärtig mittlere oder die jüngste - muß also in jedem Falle für die verfehlte Sozialpolitik der letzten 40 Jahre bezahlen. Spätestens ”Zahltage” sind dann Zeiten der politischen Wahrheit. Von bestimmten Sozialpolitikern wird ja gern behauptet, daß der Umstieg auf eine kapitalgedeckte Altersversorgung die ”Kündigung” des ”Generationenvertrages” darstelle und Unsolidität und Egoismus Einzug halten würden. Um diesen Politikern etwas Nachhilfeunterricht zu erteilen, sei darauf hingewiesen, daß die deutsche Rentenversicherung von Bismarck als kapitalgedecktes System eingeführt wurde. Erst 1957 wurde es aus politischem Opportunismus - um mit zusätzlichen Stimmen der Rentner Wahlen zu gewinnen - auf das Umlageverfahren umgestellt. 

Für die Belange der Alterssicherung gibt es keine Gegnerschaft zwischen Arbeit und Kapital, noch kann man sagen Umlageverfahren ist ”Generationenvertrag”, Kapitaldeckungsverfahren ist kein ”Generationenvertrag”. Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Finanzierungsarten ist die zeitliche Verschiebung der Einnahmen und Ausgaben

Mit einem Kapitaldeckungsverfahren kann makroökonomisch ein höheres Bruttosozialprodukt erzielt werden, da der Verzicht auf Rücklagenbildung und Kreditfinanzierung beim Umlageverfahren die ökonomischen Möglichkeiten eines Landes beschränken. 

Der von manchen Wirtschaftswissenschaftlern gelegentlich noch zitierte sogenannte ”Grundsatz”, daß der Finanzierungsmechanismus eines Alterssicherungssystems letztlich keine Rolle spiele, da ohnehin alle Ausgaben aus dem laufenden Sozialprodukt finanziert werden müßte (”Mackenroth-These”) stammt aus der Mottenkiste der Volkswirtschaftslehre und ist ökonomisch schlichtweg falsch. Natürlich muß alles aus dem Sozialprodukt finanziert werden. Aber das Sozialprodukt kann größer oder kleiner sein. Und mit einem Kapitaldeckungsverfahren fällt es deutlich größer aus als mit dem Umlageverfahren. 

Dies führt zu Renditeüberlegungen: Die mittlere und bald die jüngste Generation nimmt immer mehr zur Kenntnis, daß das Umlageverfahren zu einer miserablen Rendite führt, wenn das Bevölkerungswachstum nachläßt, denn nur das Bevölkerungswachstum verbreitert die Basis, auf der Beiträge erhoben und Rentensteigerungen finanziert werden könnten. Für die mittlere Generation errechnet sich sogar nach einer Prognose des Verbandes deutscher Rentenversicherungsträger eine Rendite die bei Null liegen wird

In den Niederlanden und in der Schweiz wird der Weg der kapitalgedeckten Alterssicherung weitgehend und schon lange mit Erfolg beschritten. 

Der Übergang zum besseren Finanzierungssystem könnte in unserem Lande allmählich gestaltet werden, wenn sofort damit begonnen würde. Anstelle des Aussitzens der Probleme bedarf es aktiver, richtiger Politik. Wenn das Generationensystem weiterhin im unzulänglichen Umlageverfahren weitergeführt wird, dann wird die mittlere Generation zunehmend danach trachten, diesem Verfahren zu entfliehen - durch Scheinselbständigkeit und alle sonstigen legalen und nicht mehr ganz legalen Methoden der Sozialversicherungspflicht zu entgehen. 

Drei Dinge müßten sofort in Angriff genommen werden: 

·       Einrichtung von privaten Altersversorgungskonten nach dem amerikanischen Vorbild der ”individual retirement accounts” (IRA). Es ist gesetzlich sicher zu stellen, daß Gläubigerzugriffe in einem etwaigen Konkurs nicht erfolgen können. 

·       Laufende Stärkung des Systems der betrieblichen Altersversorgung. Die völlige Abschaffung der unsinnigen Bestimmungen der Anpassungsprüfungspflicht müßte der erste Schritt sein. Ein Schritt in die richtige Richtung wurde ja bereits 1999 mit der diesbezüglichen Novellierung des BetrAVG unternommen. Es obliegt einzig und allein verantwortlicher Finanzpolitik und richtiger geldpolitischer Maßnahmen der Zentralbank für stabiles Geld zu sorgen. Es ist sozialistisch die Arbeitgeber für Inflation aufkommen zu lassen. 

·       Eine klare verbindliche, politisch langfristige Linie des Fernhaltens jeglicher steuerlichen Belastungen privater Lebens- und Rentenversicherungen zum Zwecke der Altersversorgung. 

Wahrscheinlich muß das Sparen für die Altersversorgung mit verstärktem Druck geschehen mit der Verhinderung vorzeitigen Verbrauchs. Die unbedingte Selbstdisziplin des Aufbaus und der Erhaltung eines Kapitalstocks ist nämlich nur bei streng unternehmerisch denkenden Menschen vorhanden und die sind bekanntlich in der Minderzahl. 

Die Darlegung der Technik des Übergangs vom Umlageverfahrens zum Kapitaldeckungsverfahren würde den Rahmen dieses Exposés sprengen. Nur soviel sei gesagt: Um während eines vierzigjährigen Erwerbslebens das Deckungskapital für eine Rente auf dem heutigen Niveau zu sammeln, wäre bei einer Kapitalrendite von 5 % eine zusätzliche Sparquote von nur ca. 4,7 % erforderlich. Im Vergleich zu einem Beitragssatz von circa 20 % würde die jüngste Generation nicht lange zögern, wenn sie wählen könnte. 

Es wird nicht übersehen, daß sich beim Kapitaldeckungsverfahren innerhalb von 40 Jahren ca. 5 Billionen Euro ansammeln, was in höchstem Maße politische Begehrlichkeiten wecken würde. Deswegen - nicht zuletzt aus Renditegründen - muß das Kapital privat bleiben. Da Politiker bekanntlich nicht mit Geld umgehen können, wäre wohl eine staatliche kapitalgedeckte Rentenkasse ein Horrorszenario. 

Das Kapitalmarktrisiko ist relativ gering bei solider Finanz- und Wirtschaftspolitik mit der zusätzlichen Ausgleichsfunktion Kapital auch im Ausland anlegen zu können. In den Niederlanden wird gegenwärtig 20 % des Pensionsvermögens im Ausland angelegt. Die politischen Risiken beim Kapitaldeckungsverfahren wären die größte Gefahr. Mehr dazu unter Ziff. 4. 

Altersvorsorgeverträge nach dem AVmG (“Riester-Rente”) als Kapitaldeckungsverfahren 

Frage: “Was ist ein Riester?” - Antwort laut Duden: “Lederflicken auf dem Schuh” - wenn man bei näherer Betrachtung dann zu der Ansicht gelangt, daß die sogenannte “Riester-Rente” doch weitgehend Flickschusterei ist, liegt man sicherlich nicht besonders falsch. 

Um es vorweg zu nehmen: Die Zielsetzungen nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) war nicht der reklamierte Übergang der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Kapitaldeckungsverfahren. Durch Einführung der Riester-Rente sollte nur die in der nahen Vergangenheit entstandene neue Deckungslücke geschlossen werden. An der alten Deckungslücke zu auskömmlichen Einnahmen für einen gesicherten Lebensabend hat sich nichts geändert. Diese Deckungslücke bleibt weiterhin bestehen und muß dringend durch zusätzliche private Vorsorge aufgefüllt werden

Das AVmG-System ist äußerst bürokratisch aufgebaut, wie vieles in unserem Lande. Anbieter müssen sich Verträge zertifizieren lassen (Altersvorsorge Zertifizierungsgesetz). Durch den hohen Verwaltungsaufwand bei den Produktanbietern wird die Rendite geschmälert. Mindestens 60 % des angesparten Kapitals müssen in konstanten oder steigenden Raten ausgezahlt werden. Für 40 % sind auch variable Raten möglich. Maximal 20 % können en bolc, also auf einen Schlag ausbezahlt werden. Die Rente wird zu 100 % der Besteuerung unterworfen (§ 22 Nr. 5 EStG). Die Rente kann nur auf einen Ehepartner, nicht hingegen auf Kinder vererbt werden. Während der Anwartschaftszeit und während des Rentenbezugs dürfen keine steuerschädlichen Tatbestände (§ 93 EStG) verwirklicht werden, da sonst alle Zulagen zurückbezahlt werden müssen. 

Steuerschädlicher Tatbestand - Beispiel 1:

Ein Rentner beschließt, seinen Lebensabend beispielsweise auf Mallorca zu verbringen; dies ist ein steuerschädlicher Tatbestand. Das deutsche Steuergebiet wird verlassen. Es müssen alle Zulagen zürückbezahlt werden. - 

Steuerschädlicher Tatbestand - Beispiel 2:

Bei Aufnahme eines Darlehens aus dem Vertrag zum Zwecke wohnwirtschaftlicher Eigennutzung in den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen muß der Rückzahlungsmodus eingehalten werden und bei Umzug in eine andere Wohnung darf die ursprüngliche Wohnung nicht vermietet werden, da sonst auch hier steuerschädliche Tatbestände verwirklicht werden, mit der Folge, daß alle Zulagen zurückbezahlt werden müssen. - 

Unabhängig von allen bürokratischen Problemen, Problemen der Rendite und Problemen steuerschädlicher Verwendung ist natürlich vorab zu prüfen, ob sich der Abschluß eines Altersvorsorgevertrages nach dem AVmG nach Prüfung der individuellen Situation überhaupt lohnt. Die Zulagen gemäß §§ 79 ff EStG wirken sich bei gutverdienenden Ledigen, Verheirateten mit ein bis zwei Kindern praktisch als Vorschuß aus, da das Finanzamt nach Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung eine sogenannte “Günstigerprüfung” gemäß § 10a EStG vornehmen muß. Wenn es hiernach neben den gewährten Zulagen zu einer zusätzlichen Steuergutschrift kommt, dann - was ja im voraus berechnet werden kann - ist es besser, keinen Altersvorsorgevertrag nach dem AVmG abzuschließen, sondern über den Arbeitgeber eine arbeitnehmerfinanzierte Direkt-Versicherung und wenn eine solche bereits besteht, Versicherungsprämien für eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse aufzuwenden. Direkt-Versicherung und Unterstützungskasse können in Kombination berücksichtigt werden. Bei einer Leibrentenversicherung ist die Rente gegenwärtig noch mit dem Ertragsanteil (§ 22  Nr. 1 EStG) zu versteuern, beispielsweise für einen 65 jährigen mit 27 %. Als Kapitalleistung ist die Versicherungsleistung aus einer Direkt-Versicherung dann einkommensteuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag zu den sonderausgabenbegünstigten Vertragsformen zählt, eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren aufweist mit geplanter Prämienzahlungsdauer von mindestens 5 Jahren. Direkt-Versicherungsbeiträge sind zugeflossener Arbeitslohn und daher fällt eine Pauschalsteuer gemäß § 40b EStG an, derzeit mit 20 % + Kirchensteuer, soweit zutreffend + Soli. Es ist zweckmäßig zu überprüfen, ob der Arbeitgeber hiervon einen Teil der Steuerlast oder die ganze Steuerlast übernimmt. Versicherungsprämien an eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse sind nicht zugeflossener Arbeitslohn. Es fällt während der Versicherungszeit keine Steuer an. Leibrenten aus Unterstützungskassen sind wie bei Direkt-Versicherungen zu besteuern. Kapitalleistungen sind steuerpflichtig, allerdings mit einer Reihe von Freibeträgen und der “Fünftel-Regelung” gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. 

Das System des AVmG mit den Veränderungen des Gesetzes zur Verbesserung der betriblichen Altersversorgung (BetrAVG) ist äußerst komplex und kann im Rahmen dieses kurzen Exposés nur umrißhaft dargestellt werden.

 

3. Das Alimentationsprinzip durch den Staat 

Hierunter fallen gesetzliche Bestimmungen zur Versorgung der Beamten und Berufspolitiker, die (gegenwärtig noch) für eine hervorragende Altersversorgung keine oder ggf. nur geringe Beiträge zu leisten brauchen. Dies ist praktisch gleichfalls ein Umlageverfahren, da die Beamtenpensionen aus dem laufenden Steueraufkommen bezahlt werden. 

Der aufgeblähte Beamtenapparat und die demographische Entwicklung werden zu immer höheren Belastungen des Steuerzahlers führen, um die Beamtenpensionen durch den Staat (das sind wir alle) bezahlen zu können. Die politischen Planungen, eine durch die Beamten zu tragende sinnvolle "Pensionsabgabe" einzuführen sind völlig unzureichend. Der Anteil der Staatsdiener an der Gesamtzahl der Beschäftigten lag in der Amtszeit Ludwig Erhards bei 6 % und ist inzwischen auf 17 % gestiegen (!!!). 

Wie bei der Sozialversicherung sind auch die Beamtenpensionen ungedeckt. Nach Berechnungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) soll der Gegenwartswert der staatlichen Pensionsverpflichtungen 111 % des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausmachen. 

Die Darlegung welche immensen Steuerbelastungen hieraus auf die mittlere und die jüngste Generation zukommen würden, ist derzeit müßig, da zwar die notwendigen künftigen Anpassungsprozesse, aber die politische Umsetzbarkeit noch nicht prognostiziert werden können. Unser Volk hat es nämlich zugelassen, daß in unserem Staat weitgehend die Beamten das Sagen haben, wenn man sich die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente ansieht. Eine Änderung nach dem Proporz ist dringend notwendig. 

Eine Kürzung der Beamtenpensionen und Heranziehung der Beamten zu eigener Beitragsleistung - natürlich im einzurichtenden Kapitaldeckungsverfahren - wird aber in einem noch zu errechnenden Rahmen unumgänglich werden. Dies hätte darüber hinaus den unschätzbaren Vorteil, daß Belastungen der Wirtschaft durch weitere Überreglementierungen besser zu vermeiden wären  - wer sägt schon gern an dem Ast auf dem er sitzt. Überreglementierungen sind nämlich heute eines der Haupthindernisse für weiteres Wirtschaftswachstum und Schaffung neuer Arbeitsplätze. 

Bei Parlamentariern, Regierungsmitgliedern und Direktoriumsmitgliedern der Zentralbank dürften Pensionsteile, die nicht aus dem Kapitaldeckugsverfahren herrühren nicht erhöht werden, wenn eine Inflationsrate von z. B. 1,5 % p.a. überschritten würde. 

 

4. Private Investitionen - Das Kapitaldeckungsverfahren 

Im weitesten Sinne gehört dieses Verfahren auch zum Generationensystem, da ohne nachwachsende Generation keine Arbeitskräfte vorhanden wären. Es gäbe dann für Investitionen keine Zinsen und keine Dividenden. 

Durch Folgendes kommt es zum Erhalt, Aufbau und Nutzung eines Kapitalstocks: 

·       Kapital wurde vererbt.

·       Kapital wurde erarbeitet, angespart und vermehrt.

·       Kapital wird durch betriebliche Altersversorgung oder über berufsständische Versorgungswerke gebildet.

·       Kapital wird zum Zwecke der Altersversorgung genutzt. 

Formen der Altersversorgung mit reiner Kapitaldeckung sind natürlich am Sympathischsten. Die Risiken der Altersversorgung durch die Sippe und durch das Umlageverfahren sind also offensichtlich. Es darf aber nicht übersehen werden, daß es auch beim Kapitaldeckungsverfahren neben Chancen auch Risiken geben kann und gibt. 

Für die Einrichtung von ”individual retirement accounts” (IRA) für abhängig Beschäftigte - sh. oben Ziff. 2. - zum Zwecke der ”normalen Altersversorgung” und die sonstigen Formen der Altersversorgung für selbst Beschäftigte gelten die gleichen Grundprinzipien. Lediglich bestimmte Kapitalanlagemedien aus der unten aufgeführten Liste müßten ausgeschlossen werden. 

Kapitalanlagemedien sind immer nach drei Kriterien zu untersuchen: 

·       Sicherheit

·       Wachstum, Ertrag

·       Angemessene Liquidität (unterschiedlich je nach Kapitalanlagemedium) 

Der Begriff der Steuervorteile wird hier bewußt ausgeklammert, da diese Vorteile zum Kriterium des Wachstum und Ertrages zählen. Bereits hier wird darauf hingewiesen, daß eine Kapitalanlage in erster Linie wirtschaftlich sein muß und zwar unabhängig von irgendwelchen Steuervorteilen. Hier wurden in den letzten 30 Jahren von einer Vielzahl von Investoren Fehlentscheidungen getroffen, weil die möglichen Steuervorteile vor die Wirtschaftlichkeit gestellt wurden. Die Vermögensverluste in Milliardenhöhe sind bekannt. 

Eine Altersversorgung durch das Kapitaldeckungsverfahren erfordert volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, eine Finanzplanung und die unbedingte Selbstdisziplin, die individuell aufgestellte Finanzplanung auch durchzuführen. 

Die Finanzplanung sieht völlig unterschiedlich aus, je nach dem, ob derjenige, für den der Finanzplan aufgestellt wird z. B. abhängig oder selbst beschäftigt ist, Vermögen ererbt hat, mit einem Erbe zu rechnen hat, verheiratet ist und Kinder hat, Junggeselle ist, über ein großes oder kleines Einkommen verfügt, z. B. 25, 40, oder 60 Jahre alt ist, einen normalen bürgerlichen oder einen aufwendigen Lebensstil pflegen will, etc. etc. 

Die Finanzplanung wird ein Ziel zu einem bestimmten Zeitpunkt definieren und den Weg aufzeigen müssen, der zur Erreichung dieses Zieles führt. Das Ziel muß realistisch definiert werden. 

Der Weg zur Erreichung des Ziels ist die richtige Asset Allocation, also die Plazierung der Vermögenswerte auf verschiedene Anlagemedien. Angemessene Verteilung (Streuung) auf verschiedene Kapitalanlagemedien ist das oberste Prinzip richtiger Asset Allocation. 

Je nach persönlicher Situation und Zielsetzung ist die prozentuale Aufteilung und die Art der Kapitalanlagemedien unterschiedlich. 

Vor einer Asset Allocation werden die Arten der Kapitalanlagemöglichkeiten zusammengestellt: 

·       Bargeld, Banknoten, Münzen, Sichteinlagen

·       Festgeld, Sparbriefe

·       Bundesschatzbriefe

·       Inhaberschuldverschreibungen der Banken/Sparkassen

·       Obligationen

·       Aktien

·       Sonstige Gesellschaftsrechte

·       Evtl. das eigene Einzelunternehmen

·       Bausparverträge

·       Kapitalbildende Lebensversicherungen

·       Private Rentenversicherungen

·       Berufsständische Versorgungswerke

·       Betriebliche Altersversorgung

·       Immobilien

·       Edelmetalle

·       Edelsteine

·       Rohstoffe

·       Kunstgegenstände

·       Briefmarken

·       Offene Investmentfonds (ideale Anlageinstrumente)    

·       Geldmarktfonds

·       Obligationenfonds

·       Aktieninvestmentfonds

·       Immobilieninvestmentfonds

·       Edelmetallinvestmentfonds

·       Geschlossene Investmentfonds

·       Sogenannte "geschlossene Immobilienfonds" (die Kapitalanlageform mit den größten Problemen)

·       Optionen, Futures (dies sind nur Wetten auf Zeit aber keine Kapitalanlagen) 

Um die gesteckten Ziele zu erreichen bedarf es nicht nur eines hohen Sachverstandes, um die geeigneten Anlagemedien auszuwählen und um die prozentuale Aufteilung auf die ausgewählten Kapitalanlagemedien zu bestimmen. Eine laufende Prüfung und evtl. erforderliche Anpassungen sind erforderlich. 

Ein Investor, der die erforderlichen Kenntnisse nicht selbst hat oder die erforderliche Zeit für die eigene Vermögensverwaltung nicht aufbringen will, sollte sich eines Finanzplaners, Vermögensberaters und eines Vermögensverwalters bedienen. Solange es in Deutschland ein Universalbanksystem gibt (Kreditgeschäft und Wertpapiergeschäft in einer Firma) sollte u. E. der Berater von einer Bank unabhängig sein !!! 

Es gibt verwaltungsarme und verwaltungsintensive Kapitalanlagen. 

Bei der Auswahl z. B. von Banken zwecks Festgeldanlage ist vor der Ermittlung eines Zinssatzes in der Regel lediglich zu prüfen, ob die Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört. 

Die Auswahl geeigneter Lebensversicherungsunternehmen und die Auswahl geeigneter Tarife erfordert  bereits Spezialkenntnisse eines renommierten Vermögensberaters oder Versicherungsmaklers. 

Richtig abgeschlossene Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen bedürfen in der Regel nur noch einer gelegentlichen Abklärung, ob der Versicherungsschutz auf Grund der sich möglicherweise veränderten persönlichen Situation noch ausreichend ist und der betreffende Teil der geplanten Asset Allocation erreicht wird. Eine laufende Bonitätsprüfung des Versicherungsunternehmens ist aber zweckmäßig. Nach sachgerechter Analyse empfehlenswerte Umschichtungen wären aber bei gezillmerten Tarifen wegen des Zillmer-Verfahrens teuer. 

Eine vorhandene oder neueinzurichtende betriebliche Altersversorgung[2] 

·       Pensionszusage (Direktzusage) 

·       Direktversicherung                            

·       Pensionskasse                                  

·       Unterstützungskasse                         

·       Pensionsfonds

bedarf je nach Art und Umfang der Einbeziehung in die Finanzplanung[3]. Angesichts der Erkenntnis der Grenzen der gesetzlichen Rentenversicherung und der im Regelfall begrenzten Möglichkeit der Arbeitnehmer. Eigenvorsorge zu treffen, kommt der betrieblichen Altersversorgung im Gesamtsystem der Alterssicherung eine gewichtige Rolle zu, die wegen der zu erwartenden Entwicklung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft eher noch bedeutsamer werden dürfte. 

Aktien, Obligationen und Geldmarktpapiere erfordern einen hohen Verwaltungsaufwand, weshalb sich hier Investmentfonds und professionelles Portfolio-Management anbieten. 

Aktieninvestmentfonds zählen nach den historischen Erfahrungen der letzen Jahrzehnte, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika zurückreichend bis in den Anfang des 20. Jahrhunderts zu den sichersten, ertragreichsten und liquidesten Anlageformen überhaupt. Kurzfristige und mittelfristige Baissen (z. B. 1929-1933; 1945; 1961; 1969-1970; 1973-1974; 1987; ab März 2000) ändern hieran nichts. Es ist eine Langfristbetrachtung (15 bis 20 Jahre) erforderlich. Diese positive Aussage gilt aber nicht für alle Fonds gleichermaßen. Auch hier bedarf die Auswahl in der Regel der Unterstützung eines professionellen Beraters. Es gibt derzeit mehr als 50.000 Investmentfonds weltweit. Das erste Unterscheidungskriterium ist hier die Frage nach der Rechtssicherheit im Domizilland. Welchen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen die Investmentfonds und welche Sicherheiten gibt es durch die Vertragsgestaltung, die Depotbanken, die Börsenaufsichtsbehörden und die Rechtsprechung. Aus steuerlichen Gründen in Deutschland ist es aber geboten nur Anteile solcher Investmentfonds zu erwerben, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) registriert sind. Die weiteren Unterscheidungskriterien sind dann die Arten der Investmentfonds, z. B. Value-Fonds, Wachstums-Fonds, Einkommens-Fonds, Spezial-Fonds, weiterhin dann die Auswahl renommierter Fonds mit nachweisbaren, langfristigen Ergebnissen aus der Vergangenheit, etc.. Aktiv gemangte Investmentfonds müssen langfristig eine bessere Performance aufweisen als der relevante Vergleichsindex. 

Bei ausreichendem Vermögen läßt sich durch privates Portfolio-Management ein maßgeschneidertes Anlageprofil (Werthaltigkeit, Wachstum, Einkommen, etc.) definieren. 

Das eigene Unternehmen oder Anteile an Familiengesellschaften oder Gesellschaften mit wenigen Partnern ist für Eigentümer-Unternehmer natürlich das vorrangige Investitionsziel. Es sollte aber auch hier nicht der Grundsatz vergessen werden: ”Nicht alle Eier in einen Korb!” Mag der Kapitalbedarf im eigenen Unternehmen noch so groß sein, es muß aus Gründen der Sicherheit ein gewisses Maß an Streuung auf weitere Kapitalanlagemedien und das möglichst international erreicht werden. Die Kapitalanlagen sind so zu tätigen, daß sie bei einem evtl. Konkurs des eigenen Unternehmens nicht mit in die Konkursmasse fallen. Mittelständische Unternehmer haben zwar den Vorteil meistens schneller und flexibler auf Marktveränderungen zu reagieren als Großunternehmen. Manchmal können aber Risiken aus der Globalisierung oder Risiken aus neuen Produkten und Verfahren der Konkurrenz nicht aufgefangen werden. Zum Zwecke der Altersversorgung muß rechtzeitig ein geeigneter Nachfolger gefunden werden oder gut verkauft werden. 

Immobilien gehören neben Investmentfonds zu den besonders geeigneten Kapitalanlageformen. Dies gilt in erster Linie für das selbstgenutzte Haus, die selbstgenutzte Wohnung. Auch hier ist eine Länderauswahl im Bezug auf Rechtssicherheit erforderlich. Danach ist die Lage der Immobilien von ausschlaggebender Bedeutung, weiter die Nutzung und eine professionelle Verwaltung bei vermieteten Immobilien. Daß die Wertentwicklung und die Veräußerbarkeit mit den Konjunkturzyklen schwanken, muß berücksichtigt werden. Reparatur- und Erhaltungsaufwand müssen in die Ertragsrechnung einbezogen werden. 

Edelmetalle und Edelsteine werden in der Regel den kleineren Teil der Asset Allocation ausmachen. Die Preisschwankungen sind bei diesen Anlagemedien groß. Künftige Wertentwicklungen sind bei diesen Werten schwer prognostizierbar. Sie eignen sich eher als Beimischung in stark inflationären Zeiten. 

Bei Kapitalanlagen in Kunstgegenständen sollte der Investor für das betreffende Gebiet auch eigene Spezialkenntnisse mitbringen und sich evtl. zusätzlich vertrauenswürdige Spezialisten aussuchen. Auf die eingeschränkte Liquidität und die großen Preisschwankungen in unterschiedlichen Konjunkturzyklen muß hingewiesen werden. 

Sogenannte "geschlossene Immobilienfonds" werden von gut verdienenden Personen in der Regel aus steuerlichen Gründen bevorzugt. Aufgrund der Vielzahl der problembehafteten Kapitalanlagen dieser Spezies ist hier größte Vorsicht angebracht. Dies gilt einerseits in bezug auf die evtl. gar nicht eintretenden steuerlichen Vorteile oder mangelnde Wirtschaftlichkeit aber in jedem Falle im Hinblick auf die ungünstige Liquidität dieser Kapitalanlageform. Es gibt unseres Erachtens nur sehr wenige sogenannte "Fonds" aus der Vielzahl, die in der Vergangenheit angeboten worden sind, die sich für eine Investition für einen eng begrenzten Investorenkreis und einen eng begrenzten Teil des Vermögens geeignet haben. 

Optionen und Futures sollten nicht als Kapitalanlagen betrachtet werden. Es handelt sich hier nur um Wetten auf Zeit. Wer zur Befriedigung des Spieltriebes hier mitmischen möchte, der möge dies tun aber möglichst mit einem kleinen und überschaubaren Teil seines Vermögens, wobei noch zu beachten wäre, daß bei Optionen das eingesetzte Vermögen nur im Ganzen verloren werden kann, bei Futures hingegen mehr als der Kontraktwert, wenn nicht rechtzeitig eingedeckt wird. Für Altersversorgungszwecke eignen sich diese Medien unseres Erachtens keinesfalls, auch wenn am Markt für dieses Gebiet bereits Spezialfonds angeboten werden. 

Daß in unserem Lande das Richtige getan werden muß ergibt sich auch aus Folgendem: Im internationalen Vergleich weist Deutschland eine enorme Finanzierungslücke im Bereich der gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung auf. Pro Kopf erreicht die Kapitaldecke ca. ein Viertel bis ein Drittel des Niveaus in den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien oder der Schweiz.

 

EURO 

Mit einem Sachverhalt, mit dem man sich in den letzten fünf Jahrzehnten in unserem Lande nicht befassen mußte, ist die Abschaffung unserer Währung, der "Deutsche Mark" und die Einführung des EURO zum 1.1.1999. Es ist erforderlich die Chance-/Risiko-Relation auszuloten und eine Strategie zur individuellen Asset Allocation zu definieren um sich vor Risiken aus der Einführung des EURO weitgehend zu schützen; dies gilt im Besonderen für Geldwerte, also z. B. Festgeld, Obligationen und Lebensversicherungen. Ausführliche Informationen bieten wir hierzu in unseren Web-Seiten im Internet unter http://www.aurecon.com/finplan/euro/euro-index.htm. Besorgniserregend sind hier die laufenden Versuche gewisser Politiker den unerläßlichen Stabilitätspakt aufzuweichen, was unweigerlich zu einer schwächeren Währung führen müßte. 

 

Inflation 

Da die Inflation neben den politischen Risiken - richtige Asset Allocation vorausgesetzt -  zur größten Gefahr bei der Erreichung finanzieller Ziele zählt, muß diesem Thema besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. 

Eine laufende Finanzplanung muß also folgende Faktoren berücksichtigen: 

·       Nominal

·       Real (Wert nach Abzug der gegebenen oder kalkulierten Inflationsrate)

·       Netto-Real (Real und nach Zahlung von Steuern) 

Bei der Inflation handelt es sich um die Aufblähung der Geldmenge durch falsche Geldpolitik der Zentralbank und das hierdurch verursachte kontinuierliche Ansteigen der Preise für Güter und Dienstleistungen. Ist aber die Inflation angesichts der gegenwärtigen relativen Preisstabilität nicht ein Relikt aus früheren Tagen? Der Verbraucherpreisindex, also die Maßeinheit wie schnell unser Geld seinen Wert verliert war in den letzten Jahren relativ stabil. Die Zeitungen sind voll von Informationen über das schwache Ansteigen von Preisen. Unternehmen begrenzen ihr Personal, nutzen neue Technologien, immer um zu versuchen effizienter zu werden, weil sie die Preise nicht oder nur sehr schwer erhöhen können. Globaler Wettbewerb und technologische Innovationen reduzieren die Kosten vieler Waren und Dienstleistungen, besonders im Bereich der Telekommunikation, der Computer, der Halbleiter oder anderer ”high-tech”-Produkte. 

Der in den letzten Jahren erreichte Stabilisierungserfolg ist aber vorrangig ein Erfolg der Geldpolitik. Ohne eine moderate Geldpolitik wäre er nicht möglich geworden. Die Globalisierung der Finanz- und Gütermärkte hat am monetären Charakter der Inflation grundsätzlich nichts geändert, allerdings hat sie den Disziplinierungsdruck erhöht. Zwar können nicht-monetäre Einflüsse die Geldnachfrage verändern und einen Inflationsprozeß anstoßen; durchschlagende Wirkung haben sie aber nur, wenn die Geldpolitik ein nachhaltig wachsendes Geldangebot zur Verfügung stellt. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Internationale Währungsfonds. Daher wird den Notenbanken zu Recht die Hauptverantwortung für die Geldwertstabilität zugewiesen. Die Neuorientierung der Geldpolitik rührt aus den enttäuschenden Erfahrungen, die mit inflationärer Politik gemacht werden mußten. Einer zu großzügigen Geldversorgung folgten jeweils herbe Konjunkturrückschläge und empfindliche Beschäftigungseinbußen. Der Versuch mißlang, einmal freigesetztes Inflationspotential zu neutralisieren, sobald das Preisniveau in Bewegung geriet. Der Versuch mußte mißlingen, da geldpolitische Maßnahmen nur mit Verzögerungen wirksam sind. 

Diese Erfahrung zwang zum Umdenken und förderte die Einsicht, daß eine stetige, am Wachstum des Produktionspotentials orientierte Geldpolitik nicht nur der Preisstabilität, sondern auch dem Wachstum und der Beschäftigung zugute kommt. Zwar bekennen sich die führenden Notenbanken auch heute nicht zu einem streng monetaristischen Konzept, sondern tragen bei ihren Entscheidungen dem gesamten wirtschaftlichen Umfeld Rechnung. Aber sie schenken der monetären Entwicklung größere Aufmerksamkeit als früher. 

Die Deutsche Bundesbank folgte seit über zwei Jahrzehnten dem Geldmengenkonzept.

Allerdings hatte sie in den letzten Jahren unter dem Eindruck der unbefriedigenden Beschäftigungslage die Orientierung an der Geldmenge zugunsten eines ”pragmatischen Monetarismus” relativiert. Es bleibt abzuwarten und ist aufmerksam zu verfolgen welche Politik die Europäische Zentralbank (EZB), die der Geldwertstabilität verpflichtet ist, langfristig verfolgen wird. Besondere Beachtung ist natürlich geboten, wenn der Stabilitätspakt abgeschafft und/oder die Aufgabenstellung der EZB verändert würde. 

Die geldpolitischen Leitbilder der führenden Notenbanken unterscheiden sich nicht mehr grundsätzlich voneinander. Alle Notenbanken sehen in einer moderaten Geldschöpfung eine unerläßliche Voraussetzung für stabiles Geld. Unterschiede gibt es in der Beurteilung der Frage, ob die monetäre Entwicklung auch kurzfristig im Einklang mit den Wachstumsmöglichkeiten der Wirtschaft gehalten werden sollte. Die Antwort fällt je nach dem Beschäftigungsgrad verschieden aus. Alle Notenbanken machen die geldpolitischen Entscheidungen nicht vorrangig von der Entwicklung der Geldmenge, sondern von einer umfassenden Analyse der Wirtschaftstendenzen abhängig. 

Findet dieses ”pragmatische Vorgehen” auch breite Zustimmung, so ist es doch nicht unbedenklich. Denn je mehr die Geldpolitik ihre Entscheidungen vom wirtschaftlichen Umfeld abhängig macht, desto mehr läuft sie Gefahr, an Unabhängigkeit einzubüßen. Anstatt der wirtschaftlichen Entwicklung den monetären Rahmen vorzugeben, paßt sie sich durch akkommodierende Politik der Entwicklung an. Und anstatt durch eine stetige, am längerfristigen Produktionspotential ausgerichtete Geldpolitik den Handlungsdruck auf die Wirtschaftspolitik zu unterstützen, lindert sie den Druck, indem sie durch monetäre Impulse vorübergehend Erleichterung verschafft. Eine pragmatisch operierende Notenbank gerät so leicht ins Schlepptau der Politik. 

Der Geldwert bleibt gefährdet. Es ist daher voreilig, vor dem Hintergrund eines hohen Stabilitätsgrades die Ära der Inflation als beendet zu betrachten. Von einem endgültigen Sieg über die Inflation kann schon deshalb keine Rede sein, weil es den Notenbanken an Entschlossenheit fehlt, die Volkswirtschaften vollends zu desinflationieren. Preissteigerungen von bis zu zwei und mehr Prozent gelten als Preisstabilität und werden bei der Formulierung von Geldmengen- und Inflationszielen berücksichtigt. Für diese Toleranzmarge werden nicht allein statistische Gründe angeführt. Es besteht auch die Sorge, die Kosten vollkommener Preisniveaustabilisierung wären höher als die Kosten der ”Restinflation”, da sich Reallohnsenkungen über steigende Preise reibungsloser durchsetzen ließen als über Anpassungen der Nominallöhne. 

Trotz der Stabilisierungserfolge und trotz der Wachsamkeit der Notenbanken bleibt daher die Geldwertstabilität gefährdet. Solange es wirtschaftliche Fehlentwicklungen gibt - insbesondere Arbeitslosigkeit und Wachstumsschwäche -, ist die Versuchung groß, zur Lösung der Probleme die “Notenpresse” einzusetzen. Hohe Defizite der öffentlichen Haushalte üben zusätzlichen Druck auf die Geldpolitik aus. Ungeachtet ihrer Unabhängigkeit fällt es den Notenbanken unter solchen Bedingungen schwer, ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Hinzu kommt, daß die sehr niedrigen Preissteigerungen geldpolitische Spielräume zu öffnen scheinen. 

Letzten Endes hängt also das Wohl und Wehe des Geldwertes von der Standfestigkeit der Geldpolitik ab. ”Inflationsbekämpfung beginnt und endet mit der Unnachgiebigkeit der Notenbanken.” Diese Mahnung des Sachverständigenrates aus dem Jahre 1974 hat nichts von ihrer Gültigkeit verloren. 

Höhere Inflationsraten können also jederzeit wieder ausbrechen. Durch die Einführung der schwächeren Währung namens EURO gegenüber der DM sollte langfristig damit gerechnet werden. Auf unseren umfangreichen Aufsatz über den EURO und die gesammelten Veröffentlichungen (siehe oben: Internet) wird hiermit verwiesen. 

Vergegenwärtigen wir uns, daß eine Inflationsrate in Höhe von jährlich 3 % den durchschnittlichen Preis von Gütern und Dienstleistungen in knapp 23 Jahren verdoppelt. Bei einer Inflationsrate von beispielsweise 6 % dauert es nur etwas über 13 Jahre.

 

Staatsverschuldung 

Die zu große Staatsverschuldung in vielen Ländern und die sich hieraus ergebenden Risiken, bedürfen einer eigenen Betrachtungsweise, die den Umfang dieses Exposés sprengen würde. Persönliche Beratung ist hier erforderlich. Dies gilt generell für das Gebiet der politischen Risiken für das Vermögen.[4] Historisch zählten und zählen die politischen Risiken zu den größten überhaupt. Wer sich vor künftigen politischen Risiken (durchaus auch im Domizilland) schützen will, muß laufend analysieren und so flexibel investieren, daß er laufend an die besten Plätze verlagern kann. 

Vermögende Privatkunden 

Auch vermögende Privatkunden (High Net Worth Individuals (HNWIs)) haben gleichfalls einen Bedarf für Finanzplanung und Vermögensberatung. Wenn diese Persönlichkeiten außerhalb Deutschlands residieren, sind Planungen für internationale Trusts und internationale Anlagemodelle in Zusammenarbeit mit den weltweit tätigen großen Steuerberatungskanzleien angebracht.

 

Unser Angebot 

Wir bieten, als völlig unabhängiges Finanzdienstleistungsunternehmen: 

·       Finanzplanung

·       Vermögensberatung

·       Vermittlung von Anteilen ausgesuchter in- und ausländischer Investmentfonds

·       Privates Portfolio-Management

sowie

·       Vermittlung von Lebensversicherungen[5] und Rentenversicherungen durch unser Schwesterunternehmen:  

    PETER ODENDAHL & CO.

    VERSICHERUNGSMAKLERGESELLSCHAFT MBH [6]

 

München, im Jahre 2003

AURECON

VERMÖGENSBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH



[1] Die übliche Gliederung nach der sog. Drei-Säulen-Theorie, 1. Säule: Gesetzliche Rentenversicherung, 2. Säule: Betriebliche Altersversorgung, 3. Säule: Eigenvorsorge läßt in der Regel die unterschiedliche Qualität der jeweiligen Versorgung nicht anschaulich genug zutage treten, weshalb dieses Exposé die Finanzierungsformen näher beleuchtet.

[2] Dies ist ein komplexes Thema: Es existieren ausführliche Einzelexposés zu allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung.

[3] Wir bieten seit mehr als 30 Jahren umfangreiche Dienstleistungen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung. Betriebliche Altersversorgung und Portfolio-Management zählen zu unseren Spezialgebieten.

[4] siehe z. B.: Prof. Dr. Walter Wittmann, (1) Der Steuerstaat - Die Ausbeutung der Fleißigen; (2) Das globale Desaster - Politik und Finanzen im Bankrott; (3) Countdown 2000.

[5] mit Schutzmechanismen vor den Risiken aus dem künftigen EURO.

[6] Mitglied im  -  ivm - Institut der Versicherungsmakler e. V.

 

AURECON

VERMÖGENSBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH

  Firmensitz Gauting - Handelsregister München  HRB 40415 - Geschäftsführer: Peter Odendahl 

Gründungsjahr: 1968

 

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