Exposé unseres Schwesterunternehmens
AURECON Vermögensberatung GmbH
V 7.1
Die Altersversorgung
-Grundprinzipien
-
-
Betrachtungen nach der Finanzierungsform:
Kapitaldeckungsverfahren
versus Umlageverfahren[1]
Es gibt nur vier Arten der Altersversorgung und
gegebenenfalls eine Kombination dieser vier Arten. Basis jeder Art ist die
Tatsache, daß mehrere Generationen zusammen leben.
1. Die Sippe
Bei den früheren Stammesgesellschaften wurden die Alten,
wenn sie nicht mehr arbeitsfähig waren von den Jungen ernährt. Im Rahmen eines
Familienverbundes werden auch heute noch ab einem bestimmten Zeitpunkt die Alten
von den Jungen ernährt und gepflegt. Diese Form der Altersversorgung mag noch
in bäuerlichen Strukturen (Austrag) in unserem Lande zu finden sein. Auf die
gesamte Problematik dieser Form der Altersversorgung braucht aber im Rahmen
dieses Exposés nicht eingegangen zu werden.
2. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland als
Umlageverfahren / Altersvorsorgeverträge nach dem AVmG (“Riester-Rente”)
als Kapitaldeckungsverfahren
Das derzeitige Finanzierungsinstrument der GRV ist das
Umlageverfahren. Dieses Umlageverfahren muß etwas genauer untersucht werden um
die Überlegenheit des unter nachfolgender Ziff. 4. dargelegten
Kapitaldeckungsverfahren zu erkennen.
Das
Umlageverfahren finanziert den Konsum der Rentner, also in der Regel ehemals abhängig
Beschäftigter aus dem heutigen Einkommen der jüngeren (mittleren) Generation.
Daher stammt auch der Begriff des Generationenvertrages. Der Begriff ist
terminologisch u. E. falsch gewählt. Der Begriff ist ein Arbeitstitel und ein
politisches Schlagwort, da natürlich keine Generation mit einer anderen
Generation einen Vertrag abgeschlossen hat. Es handelt sich nämlich um
gesetzliche Bestimmungen, die das komplizierte Umlageverfahren der gesetzlichen
Rentenversicherung regeln. Wir sollten also besser vom Generationensystem
sprechen. Das Generationensystem verbindet drei Generationen (derzeitige
Rentner, mittlere arbeitende Generation und jüngste Generation, die noch nicht
in das Arbeitsleben eingegliedert ist). Das gegenwärtige System bedarf einer
laufenden gesetzlichen Veränderung. Die Veränderungen werden erzwungen durch
die demographische Entwicklung und durch verfehlte, politische Maßnahmen der
letzten Jahrzehnte.
Es
wurde versäumt,
· rechtzeitig wieder einen Übergang auf das Finanzierungsverfahren der Kapitaldeckung einzuleiten,
·
der demographischen Entwicklung rechtzeitig Rechnung zu tragen,
·
die gesetzliche Rentenversicherung von fremden Lasten frei zu
halten.
Da es einem Großteil der heutigen
Politikergeneration bekanntlich an Weisheit und Weitsicht mangelt und
mehrheitlich immer kurzfristiger und hektischer reagiert wird, anstatt nach
ausgefeilter langfristiger Strategie zu handeln, fallen die gesetzlichen
Bestimmungen entsprechend völlig unzureichend und unzweckmäßig aus. Das
derzeitige Zwischenergebnis ist das Desaster in der gesetzlichen
Rentenversicherung und der ausufernde Wohlfahrtsstaat, der nicht mehr
finanzierbar und darüber hinaus sogar unsozial ist.
Nichts ist unsozialer als der Wohlfahrtsstaat,
der
die menschliche Verantwortung erschlaffen
und
die individuelle Leistung sinken läßt.
(Prof.
Dr. Ludwig Erhard)
o
Der
fundamentale Trugschluß in bezug auf den Wohlfahrtsstaat,
welcher
sowohl in die Finanzkrise wie zum Verlust der Freiheit führt,
liegt
in dem Versuch,
Gutes
auf Kosten anderer zu tun.
(Prof.
Dr. Milton Friedman, Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaft)
o
Da Sozialleistungen versprochen
wurden, die nicht durch künftige Einnahmen abgesichert sind, liegt
volkswirtschaftlich eine Finanzierungslücke vor. Bei der Finanzierungslücke
der Sozialversicherung hat man es mit einem der Staatsschuld analogen Problem zu
tun. In den 90er Jahren wurden verschiedene Schätzungen der
”Quasi-Staatsverschuldung” durchgeführt. Im Jahre 1993 publizierte der
”Credit Swiss First Boston” (CSFB) Daten über die nicht gesicherten
(unfunded) Verpflichtungen der Altersversorgung in den EU-Staaten für das
Stichjahr 1990. Die Unterdeckung macht für Deutschland 179 % des
Brutto-Inlands-Produkts (BIP) aus. Hinzu kommt noch die Unterdeckung der
Beamtenpensionen (sh. Nachfolgendes unter Ziff. 3)
Die laufenden Gesetzesänderungen
zur Sicherung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung müssen
demgemäß beim Umlageverfahren immer an beiden Polen ansetzen, nämlich der Erhöhung
der Einnahmen (Steigerung der Beitragssätze) und der Senkung der Ausgaben
(Rentenkürzungen in welcher Form auch immer). Da Beitragserhöhungen politisch
nur sehr schwer durchsrtzbar sind, kommt es zu Rentenkürzungen.
Die sofortige Einleitung des Übergangs
zum Kapitaldeckungsverfahren - im Interesse der jüngsten Generation - wäre
aber notwendig. Nur es ist der Staatsform der Demokratie natürlich nicht
immanent, von den zur Zeit verantwortlichen Politikern zu erwarten von der
heutigen mittleren Generation gewisse zusätzliche Belastungen zu verlangen,
damit die jüngste Generation, die derzeit noch nicht erwerbstätig ist, in ca.
40 Jahren keine Beitragslasten zu tragen hat, die die gegenwärtige mittlere
Generation als Steuerzahler und Wähler keineswegs bereit wäre zu tragen. Je
weiter die richtige Problemlösung in die Zukunft verschoben wird, desto mehr
untergräbt diese Politik das zur Zeit bestehende Generationensystem anstatt es
zu retten. Die demographischen Verwerfungen der nächsten drei Jahrzehnte
lassen sich aber nicht aussitzen und hätten gerade deswegen eine frühzeitige
Reform erfordert, weil man das Rentensystem nur graduell ändern kann. Bei den
vergangenen Regierungen war es üblich, die Probelem “auszusitzen”, bei der
gegenwärtigen werden sie mit “ruhiger Hand” weiterbehandelt.
Das Vertagen der Reform im Jahre
1992 hat die ökonomischen und politischen Probleme laufend verschärft, die
betroffenen Altersgruppen frustriert und die Emotionen in der heutigen Debatte
verschärft. Junge Leute glauben denn mit Recht heutzutage eher an UFOs als an
eigene Vorteile des gegenwärtigen Generationensystems. Man sollte aber
bedenken, daß das System seine Stabilität nur dadurch erhält, daß die älteren
Generationen die gegenseitige Solidarität vorleben, in der Hoffnung, daß diese
Solidarität sich von Generation zu Generation fortsetzt.
Die Vorteile aus einem Übergang zu
einer kapitalgedeckten Alterssicherung hätte natürlich im wesentlichen nur die
jüngste Generation, während die Menschen, die in zehn bis zwanzig Jahren in
die Rente gehen, die höchste Belastung auf sich nehmen müßten. Eine
Generation - entweder die gegenwärtig mittlere oder die jüngste - muß also in
jedem Falle für die verfehlte Sozialpolitik der letzten 40 Jahre bezahlen. Spätestens
”Zahltage” sind dann Zeiten der politischen Wahrheit. Von bestimmten
Sozialpolitikern wird ja gern behauptet, daß der Umstieg auf eine
kapitalgedeckte Altersversorgung die ”Kündigung” des
”Generationenvertrages” darstelle und Unsolidität und Egoismus Einzug
halten würden. Um diesen Politikern etwas Nachhilfeunterricht zu erteilen, sei
darauf hingewiesen, daß die deutsche Rentenversicherung von Bismarck als
kapitalgedecktes System eingeführt wurde. Erst 1957 wurde es aus
politischem Opportunismus - um mit zusätzlichen Stimmen der Rentner Wahlen zu
gewinnen - auf das Umlageverfahren umgestellt.
Für die Belange der Alterssicherung
gibt es keine Gegnerschaft zwischen Arbeit und Kapital, noch kann man sagen
Umlageverfahren ist ”Generationenvertrag”, Kapitaldeckungsverfahren ist kein
”Generationenvertrag”. Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden
Finanzierungsarten ist die zeitliche Verschiebung der Einnahmen und Ausgaben.
Mit einem Kapitaldeckungsverfahren
kann makroökonomisch ein höheres Bruttosozialprodukt erzielt
werden, da der Verzicht auf Rücklagenbildung und Kreditfinanzierung beim
Umlageverfahren die ökonomischen Möglichkeiten eines Landes beschränken.
Der von manchen
Wirtschaftswissenschaftlern gelegentlich noch zitierte sogenannte
”Grundsatz”, daß der Finanzierungsmechanismus eines Alterssicherungssystems
letztlich keine Rolle spiele, da ohnehin alle Ausgaben aus dem laufenden
Sozialprodukt finanziert werden müßte (”Mackenroth-These”) stammt aus der Mottenkiste
der Volkswirtschaftslehre und ist ökonomisch schlichtweg falsch. Natürlich
muß alles aus dem Sozialprodukt finanziert werden. Aber das Sozialprodukt kann
größer oder kleiner sein. Und mit einem Kapitaldeckungsverfahren fällt es
deutlich größer aus als mit dem Umlageverfahren.
Dies führt zu Renditeüberlegungen:
Die mittlere und bald die jüngste Generation nimmt immer mehr zur Kenntnis, daß
das Umlageverfahren zu einer miserablen Rendite führt, wenn das Bevölkerungswachstum
nachläßt, denn nur das Bevölkerungswachstum verbreitert die Basis, auf der
Beiträge erhoben und Rentensteigerungen finanziert werden könnten. Für die
mittlere Generation errechnet sich sogar nach einer Prognose des Verbandes
deutscher Rentenversicherungsträger eine Rendite die bei Null liegen wird.
In den Niederlanden und in der
Schweiz wird der Weg der kapitalgedeckten Alterssicherung weitgehend und schon
lange mit Erfolg beschritten.
Der Übergang zum besseren
Finanzierungssystem könnte in unserem Lande allmählich gestaltet werden,
wenn sofort damit begonnen würde. Anstelle des Aussitzens der Probleme
bedarf es aktiver, richtiger Politik. Wenn das Generationensystem weiterhin
im unzulänglichen Umlageverfahren weitergeführt wird, dann wird die mittlere
Generation zunehmend danach trachten, diesem Verfahren zu entfliehen - durch
Scheinselbständigkeit und alle sonstigen legalen und nicht mehr ganz legalen
Methoden der Sozialversicherungspflicht zu entgehen.
Drei Dinge müßten sofort in
Angriff genommen werden:
·
Einrichtung von privaten Altersversorgungskonten nach dem
amerikanischen Vorbild der ”individual retirement accounts” (IRA). Es ist
gesetzlich sicher zu stellen, daß Gläubigerzugriffe in einem etwaigen Konkurs
nicht erfolgen können.
·
Laufende Stärkung des Systems der betrieblichen Altersversorgung.
Die völlige Abschaffung der unsinnigen Bestimmungen der Anpassungsprüfungspflicht
müßte der erste Schritt sein. Ein Schritt in die richtige Richtung wurde ja
bereits 1999 mit der diesbezüglichen Novellierung des BetrAVG unternommen. Es
obliegt einzig und allein verantwortlicher Finanzpolitik und richtiger
geldpolitischer Maßnahmen der Zentralbank für stabiles Geld zu sorgen. Es ist
sozialistisch die Arbeitgeber für Inflation aufkommen zu lassen.
·
Eine klare verbindliche, politisch langfristige Linie des
Fernhaltens jeglicher steuerlichen Belastungen privater Lebens- und
Rentenversicherungen zum Zwecke der Altersversorgung.
Wahrscheinlich muß das
Sparen für die Altersversorgung mit verstärktem Druck geschehen mit der
Verhinderung vorzeitigen Verbrauchs. Die unbedingte Selbstdisziplin des
Aufbaus und der Erhaltung eines Kapitalstocks ist nämlich nur bei streng
unternehmerisch denkenden Menschen vorhanden und die sind bekanntlich in der
Minderzahl.
Die Darlegung der Technik des Übergangs
vom Umlageverfahrens zum Kapitaldeckungsverfahren würde den Rahmen dieses Exposés
sprengen. Nur soviel sei gesagt: Um während eines vierzigjährigen
Erwerbslebens das Deckungskapital für eine Rente auf dem heutigen Niveau zu
sammeln, wäre bei einer Kapitalrendite von 5 % eine zusätzliche Sparquote
von nur ca. 4,7 % erforderlich. Im Vergleich zu einem Beitragssatz von
circa 20 % würde die jüngste Generation nicht lange zögern, wenn sie wählen
könnte.
Es wird nicht übersehen, daß sich
beim Kapitaldeckungsverfahren innerhalb von 40 Jahren ca. 5 Billionen Euro
ansammeln, was in höchstem Maße politische Begehrlichkeiten wecken würde.
Deswegen - nicht zuletzt aus Renditegründen - muß das Kapital privat
bleiben. Da Politiker bekanntlich nicht mit Geld umgehen können, wäre
wohl eine staatliche kapitalgedeckte Rentenkasse ein Horrorszenario.
Das Kapitalmarktrisiko ist relativ
gering bei solider Finanz- und Wirtschaftspolitik mit der zusätzlichen
Ausgleichsfunktion Kapital auch im Ausland anlegen zu können. In den
Niederlanden wird gegenwärtig 20 % des Pensionsvermögens im Ausland angelegt.
Die politischen Risiken beim Kapitaldeckungsverfahren wären die größte
Gefahr. Mehr dazu unter Ziff. 4.
Altersvorsorgeverträge
nach dem AVmG (“Riester-Rente”) als Kapitaldeckungsverfahren
Frage: “Was ist ein Riester?” -
Antwort laut Duden: “Lederflicken auf dem Schuh” - wenn man bei näherer
Betrachtung dann zu der Ansicht gelangt, daß die sogenannte “Riester-Rente”
doch weitgehend Flickschusterei ist, liegt man sicherlich nicht besonders
falsch.
Um es vorweg zu nehmen: Die
Zielsetzungen nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) war nicht der reklamierte
Übergang der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Kapitaldeckungsverfahren.
Durch Einführung der Riester-Rente sollte nur die in der nahen Vergangenheit
entstandene neue Deckungslücke geschlossen werden. An der alten
Deckungslücke zu auskömmlichen Einnahmen für einen gesicherten
Lebensabend hat sich nichts geändert. Diese Deckungslücke bleibt weiterhin
bestehen und muß dringend durch zusätzliche private Vorsorge aufgefüllt
werden.
Das AVmG-System ist äußerst bürokratisch
aufgebaut, wie vieles in unserem Lande. Anbieter müssen sich Verträge
zertifizieren lassen (Altersvorsorge Zertifizierungsgesetz). Durch den hohen
Verwaltungsaufwand bei den Produktanbietern wird die Rendite geschmälert.
Mindestens 60 % des angesparten Kapitals müssen in konstanten oder steigenden
Raten ausgezahlt werden. Für 40 % sind auch variable Raten möglich. Maximal 20
% können en bolc, also auf einen Schlag ausbezahlt werden. Die Rente wird zu
100 % der Besteuerung unterworfen (§ 22 Nr. 5 EStG). Die Rente kann nur auf
einen Ehepartner, nicht hingegen auf Kinder vererbt werden. Während der
Anwartschaftszeit und während des Rentenbezugs dürfen keine steuerschädlichen
Tatbestände (§ 93 EStG) verwirklicht werden, da sonst alle Zulagen zurückbezahlt
werden müssen.
Steuerschädlicher Tatbestand - Beispiel 1:
Ein Rentner beschließt, seinen
Lebensabend beispielsweise auf Mallorca zu verbringen; dies ist ein steuerschädlicher
Tatbestand. Das deutsche Steuergebiet wird verlassen. Es müssen alle Zulagen zürückbezahlt
werden. -
Steuerschädlicher Tatbestand - Beispiel 2:
Bei Aufnahme eines Darlehens aus dem
Vertrag zum Zwecke wohnwirtschaftlicher Eigennutzung in den gesetzlich
vorgeschriebenen Grenzen muß der Rückzahlungsmodus eingehalten werden und bei
Umzug in eine andere Wohnung darf die ursprüngliche Wohnung nicht vermietet
werden, da sonst auch hier steuerschädliche Tatbestände verwirklicht werden,
mit der Folge, daß alle Zulagen zurückbezahlt werden müssen. -
Unabhängig von allen bürokratischen
Problemen, Problemen der Rendite und Problemen steuerschädlicher Verwendung ist
natürlich vorab zu prüfen, ob sich der Abschluß eines Altersvorsorgevertrages
nach dem AVmG nach Prüfung der individuellen Situation überhaupt lohnt. Die
Zulagen gemäß §§ 79 ff EStG wirken sich bei gutverdienenden Ledigen,
Verheirateten mit ein bis zwei Kindern praktisch als Vorschuß aus, da das
Finanzamt nach Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung eine sogenannte
“Günstigerprüfung” gemäß § 10a EStG vornehmen muß. Wenn es hiernach
neben den gewährten Zulagen zu einer zusätzlichen Steuergutschrift kommt, dann
- was ja im voraus berechnet werden kann - ist es besser, keinen
Altersvorsorgevertrag nach dem AVmG abzuschließen, sondern über den
Arbeitgeber eine arbeitnehmerfinanzierte Direkt-Versicherung und wenn eine
solche bereits besteht, Versicherungsprämien für eine kongruent rückgedeckte
Unterstützungskasse aufzuwenden. Direkt-Versicherung und Unterstützungskasse können
in Kombination berücksichtigt werden. Bei einer Leibrentenversicherung ist die
Rente gegenwärtig noch mit dem Ertragsanteil (§ 22
Nr. 1 EStG) zu versteuern, beispielsweise für einen 65 jährigen mit 27
%. Als Kapitalleistung ist die Versicherungsleistung aus einer
Direkt-Versicherung dann einkommensteuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag zu
den sonderausgabenbegünstigten Vertragsformen zählt, eine Vertragslaufzeit von
mindestens 12 Jahren aufweist mit geplanter Prämienzahlungsdauer von mindestens
5 Jahren. Direkt-Versicherungsbeiträge sind zugeflossener Arbeitslohn und daher
fällt eine Pauschalsteuer gemäß § 40b EStG an, derzeit mit 20 % +
Kirchensteuer, soweit zutreffend + Soli. Es ist zweckmäßig zu überprüfen, ob
der Arbeitgeber hiervon einen Teil der Steuerlast oder die ganze Steuerlast übernimmt.
Versicherungsprämien an eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse sind
nicht zugeflossener Arbeitslohn. Es fällt während der Versicherungszeit keine
Steuer an. Leibrenten aus Unterstützungskassen sind wie bei
Direkt-Versicherungen zu besteuern. Kapitalleistungen sind steuerpflichtig,
allerdings mit einer Reihe von Freibeträgen und der “Fünftel-Regelung” gemäß
§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG.
Das System des AVmG mit den Veränderungen des Gesetzes zur Verbesserung der betriblichen Altersversorgung (BetrAVG) ist äußerst komplex und kann im Rahmen dieses kurzen Exposés nur umrißhaft dargestellt werden.
3. Das Alimentationsprinzip durch
den Staat
Hierunter fallen gesetzliche
Bestimmungen zur Versorgung der Beamten und Berufspolitiker, die (gegenwärtig
noch) für eine hervorragende Altersversorgung keine oder ggf. nur geringe Beiträge
zu leisten brauchen. Dies ist praktisch gleichfalls ein Umlageverfahren, da die
Beamtenpensionen aus dem laufenden Steueraufkommen bezahlt werden.
Der aufgeblähte Beamtenapparat
und die demographische Entwicklung werden zu immer höheren Belastungen des
Steuerzahlers führen, um die Beamtenpensionen durch den Staat (das sind wir
alle) bezahlen zu können. Die politischen Planungen, eine durch die Beamten zu
tragende sinnvolle "Pensionsabgabe" einzuführen sind völlig
unzureichend. Der Anteil der Staatsdiener an der Gesamtzahl der Beschäftigten
lag in der Amtszeit Ludwig Erhards bei 6 % und ist inzwischen auf 17 % gestiegen
(!!!).
Wie bei der Sozialversicherung sind
auch die Beamtenpensionen ungedeckt. Nach Berechnungen des Internationalen Währungsfonds
(IWF) soll der Gegenwartswert der staatlichen Pensionsverpflichtungen 111 %
des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausmachen.
Die Darlegung welche immensen
Steuerbelastungen hieraus auf die mittlere und die jüngste Generation zukommen
würden, ist derzeit müßig, da zwar die notwendigen künftigen
Anpassungsprozesse, aber die politische Umsetzbarkeit noch nicht prognostiziert
werden können. Unser Volk hat es nämlich zugelassen, daß in unserem Staat
weitgehend die Beamten das Sagen haben, wenn man sich die Zusammensetzung
des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente ansieht. Eine Änderung nach
dem Proporz ist dringend notwendig.
Eine Kürzung der
Beamtenpensionen und Heranziehung der Beamten zu eigener Beitragsleistung -
natürlich im einzurichtenden Kapitaldeckungsverfahren - wird aber in einem noch
zu errechnenden Rahmen unumgänglich werden. Dies hätte darüber hinaus den
unschätzbaren Vorteil, daß Belastungen der Wirtschaft durch weitere Überreglementierungen
besser zu vermeiden wären - wer sägt
schon gern an dem Ast auf dem er sitzt. Überreglementierungen sind nämlich
heute eines der Haupthindernisse für weiteres Wirtschaftswachstum und Schaffung
neuer Arbeitsplätze.
Bei Parlamentariern,
Regierungsmitgliedern und Direktoriumsmitgliedern der Zentralbank dürften
Pensionsteile, die nicht aus dem Kapitaldeckugsverfahren herrühren nicht erhöht
werden, wenn eine Inflationsrate von z. B. 1,5 % p.a. überschritten würde.
4. Private Investitionen - Das
Kapitaldeckungsverfahren
Im weitesten Sinne gehört dieses
Verfahren auch zum Generationensystem, da ohne nachwachsende Generation keine
Arbeitskräfte vorhanden wären. Es gäbe dann für Investitionen keine Zinsen
und keine Dividenden.
Durch Folgendes kommt es zum Erhalt,
Aufbau und Nutzung eines Kapitalstocks:
· Kapital wurde vererbt.
· Kapital wurde erarbeitet, angespart und vermehrt.
· Kapital wird durch betriebliche Altersversorgung oder über berufsständische Versorgungswerke gebildet.
·
Kapital wird zum Zwecke der Altersversorgung genutzt.
Formen der Altersversorgung mit
reiner Kapitaldeckung sind natürlich am Sympathischsten. Die Risiken der
Altersversorgung durch die Sippe und durch das Umlageverfahren sind also
offensichtlich. Es darf aber nicht übersehen werden, daß es auch beim
Kapitaldeckungsverfahren neben Chancen auch Risiken geben kann und gibt.
Für die Einrichtung von
”individual retirement accounts” (IRA) für abhängig Beschäftigte - sh.
oben Ziff. 2. - zum Zwecke der ”normalen Altersversorgung” und die sonstigen
Formen der Altersversorgung für selbst Beschäftigte gelten die gleichen
Grundprinzipien. Lediglich bestimmte Kapitalanlagemedien aus der unten aufgeführten
Liste müßten ausgeschlossen werden.
Kapitalanlagemedien sind immer nach drei
Kriterien zu untersuchen:
·
Sicherheit
·
Wachstum, Ertrag
·
Angemessene Liquidität (unterschiedlich je nach
Kapitalanlagemedium)
Der
Begriff der Steuervorteile wird hier bewußt ausgeklammert, da diese Vorteile
zum Kriterium des Wachstum und Ertrages zählen. Bereits hier wird darauf
hingewiesen, daß eine Kapitalanlage in erster Linie wirtschaftlich sein muß
und zwar unabhängig von irgendwelchen Steuervorteilen. Hier wurden in den
letzten 30 Jahren von einer Vielzahl von Investoren Fehlentscheidungen
getroffen, weil die möglichen Steuervorteile vor die Wirtschaftlichkeit
gestellt wurden. Die Vermögensverluste in Milliardenhöhe sind bekannt.
Eine Altersversorgung durch das
Kapitaldeckungsverfahren erfordert volkswirtschaftliche und
betriebswirtschaftliche Kenntnisse, eine Finanzplanung und die unbedingte
Selbstdisziplin, die individuell aufgestellte Finanzplanung auch durchzuführen.
Die Finanzplanung sieht völlig
unterschiedlich aus, je nach dem, ob derjenige, für den der Finanzplan
aufgestellt wird z. B. abhängig oder selbst beschäftigt ist, Vermögen ererbt
hat, mit einem Erbe zu rechnen hat, verheiratet ist und Kinder hat, Junggeselle
ist, über ein großes oder kleines Einkommen verfügt, z. B. 25, 40, oder 60
Jahre alt ist, einen normalen bürgerlichen oder einen aufwendigen Lebensstil
pflegen will, etc. etc.
Die Finanzplanung wird ein Ziel
zu einem bestimmten Zeitpunkt definieren und den Weg aufzeigen müssen, der zur
Erreichung dieses Zieles führt. Das Ziel muß realistisch definiert werden.
Der Weg zur Erreichung des Ziels
ist die richtige Asset Allocation, also die Plazierung der Vermögenswerte
auf verschiedene Anlagemedien. Angemessene Verteilung (Streuung) auf
verschiedene Kapitalanlagemedien ist das oberste Prinzip richtiger Asset
Allocation.
Je nach persönlicher Situation und
Zielsetzung ist die prozentuale Aufteilung und die Art der Kapitalanlagemedien
unterschiedlich.
Vor einer Asset Allocation werden die Arten der Kapitalanlagemöglichkeiten zusammengestellt:
· Bargeld, Banknoten, Münzen, Sichteinlagen
· Festgeld, Sparbriefe
· Bundesschatzbriefe
· Inhaberschuldverschreibungen der Banken/Sparkassen
· Obligationen
· Aktien
· Sonstige Gesellschaftsrechte
· Evtl. das eigene Einzelunternehmen
· Bausparverträge
· Kapitalbildende Lebensversicherungen
· Private Rentenversicherungen
· Berufsständische Versorgungswerke
· Betriebliche Altersversorgung
· Immobilien
· Edelmetalle
· Edelsteine
· Rohstoffe
· Kunstgegenstände
· Briefmarken
· Offene Investmentfonds (ideale Anlageinstrumente)
· Geldmarktfonds
· Obligationenfonds
· Aktieninvestmentfonds
· Immobilieninvestmentfonds
· Edelmetallinvestmentfonds
· Geschlossene Investmentfonds
· Sogenannte "geschlossene Immobilienfonds" (die Kapitalanlageform mit den größten Problemen)
·
Optionen, Futures (dies sind nur Wetten auf Zeit aber keine
Kapitalanlagen)
Um die gesteckten Ziele zu erreichen
bedarf es nicht nur eines hohen Sachverstandes, um die geeigneten
Anlagemedien auszuwählen und um die prozentuale Aufteilung auf die ausgewählten
Kapitalanlagemedien zu bestimmen. Eine laufende Prüfung und evtl. erforderliche
Anpassungen sind erforderlich.
Ein Investor, der die erforderlichen
Kenntnisse nicht selbst hat oder die erforderliche Zeit für die eigene Vermögensverwaltung
nicht aufbringen will, sollte sich eines Finanzplaners, Vermögensberaters
und eines Vermögensverwalters bedienen. Solange es in Deutschland ein
Universalbanksystem gibt (Kreditgeschäft und Wertpapiergeschäft in einer
Firma) sollte u. E. der Berater von einer Bank unabhängig sein !!!
Es gibt verwaltungsarme und
verwaltungsintensive Kapitalanlagen.
Bei der Auswahl z. B. von Banken
zwecks Festgeldanlage ist vor der Ermittlung eines Zinssatzes in der Regel
lediglich zu prüfen, ob die Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört.
Die Auswahl geeigneter Lebensversicherungsunternehmen
und die Auswahl geeigneter Tarife erfordert
bereits Spezialkenntnisse eines renommierten Vermögensberaters oder
Versicherungsmaklers.
Richtig abgeschlossene
Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen bedürfen in der Regel nur noch
einer gelegentlichen Abklärung, ob der Versicherungsschutz auf Grund der sich möglicherweise
veränderten persönlichen Situation noch ausreichend ist und der betreffende
Teil der geplanten Asset Allocation erreicht wird. Eine laufende Bonitätsprüfung
des Versicherungsunternehmens ist aber zweckmäßig. Nach sachgerechter Analyse
empfehlenswerte Umschichtungen wären aber bei gezillmerten Tarifen wegen des
Zillmer-Verfahrens teuer.
Eine vorhandene oder
neueinzurichtende betriebliche Altersversorgung[2]
· Pensionszusage (Direktzusage)
· Direktversicherung
· Pensionskasse
· Unterstützungskasse
·
Pensionsfonds
bedarf je nach Art und Umfang der
Einbeziehung in die Finanzplanung[3].
Angesichts der Erkenntnis der Grenzen der gesetzlichen Rentenversicherung und
der im Regelfall begrenzten Möglichkeit der Arbeitnehmer. Eigenvorsorge zu
treffen, kommt der betrieblichen Altersversorgung im Gesamtsystem der
Alterssicherung eine gewichtige Rolle zu, die wegen der zu erwartenden
Entwicklung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft eher noch
bedeutsamer werden dürfte.
Aktien, Obligationen und
Geldmarktpapiere erfordern einen hohen Verwaltungsaufwand, weshalb sich hier
Investmentfonds und professionelles Portfolio-Management anbieten.
Aktieninvestmentfonds zählen
nach den historischen Erfahrungen der letzen Jahrzehnte, insbesondere in den
Vereinigten Staaten von Amerika zurückreichend bis in den Anfang des 20.
Jahrhunderts zu den sichersten, ertragreichsten und liquidesten Anlageformen
überhaupt. Kurzfristige und mittelfristige Baissen (z. B. 1929-1933; 1945;
1961; 1969-1970; 1973-1974; 1987; ab März 2000) ändern hieran nichts. Es ist
eine Langfristbetrachtung (15 bis 20 Jahre) erforderlich. Diese positive Aussage
gilt aber nicht für alle Fonds gleichermaßen. Auch hier bedarf die Auswahl in
der Regel der Unterstützung eines professionellen Beraters. Es gibt derzeit
mehr als 50.000 Investmentfonds weltweit. Das erste Unterscheidungskriterium
ist hier die Frage nach der Rechtssicherheit im Domizilland. Welchen
gesetzlichen Bestimmungen unterliegen die Investmentfonds und welche
Sicherheiten gibt es durch die Vertragsgestaltung, die Depotbanken, die Börsenaufsichtsbehörden
und die Rechtsprechung. Aus steuerlichen Gründen in Deutschland ist es aber
geboten nur Anteile solcher Investmentfonds zu erwerben, die bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) registriert sind. Die
weiteren Unterscheidungskriterien sind dann die Arten der Investmentfonds, z. B.
Value-Fonds, Wachstums-Fonds, Einkommens-Fonds, Spezial-Fonds, weiterhin dann
die Auswahl renommierter Fonds mit nachweisbaren, langfristigen Ergebnissen aus
der Vergangenheit, etc.. Aktiv gemangte Investmentfonds müssen langfristig eine
bessere Performance aufweisen als der relevante Vergleichsindex.
Bei ausreichendem Vermögen läßt
sich durch privates Portfolio-Management ein maßgeschneidertes Anlageprofil
(Werthaltigkeit, Wachstum, Einkommen, etc.) definieren.
Das eigene Unternehmen oder
Anteile an Familiengesellschaften oder Gesellschaften mit wenigen Partnern ist für
Eigentümer-Unternehmer natürlich das vorrangige Investitionsziel. Es sollte
aber auch hier nicht der Grundsatz vergessen werden: ”Nicht alle Eier in einen
Korb!” Mag der Kapitalbedarf im eigenen Unternehmen noch so groß sein, es muß
aus Gründen der Sicherheit ein gewisses Maß an Streuung auf weitere
Kapitalanlagemedien und das möglichst international erreicht werden. Die
Kapitalanlagen sind so zu tätigen, daß sie bei einem evtl. Konkurs des eigenen
Unternehmens nicht mit in die Konkursmasse fallen. Mittelständische Unternehmer
haben zwar den Vorteil meistens schneller und flexibler auf Marktveränderungen
zu reagieren als Großunternehmen. Manchmal können aber Risiken aus der
Globalisierung oder Risiken aus neuen Produkten und Verfahren der Konkurrenz
nicht aufgefangen werden. Zum Zwecke der Altersversorgung muß rechtzeitig ein geeigneter
Nachfolger gefunden werden oder gut verkauft werden.
Immobilien gehören neben
Investmentfonds zu den besonders geeigneten Kapitalanlageformen. Dies gilt in
erster Linie für das selbstgenutzte Haus, die selbstgenutzte Wohnung. Auch hier
ist eine Länderauswahl im Bezug auf Rechtssicherheit erforderlich.
Danach ist die Lage der Immobilien von ausschlaggebender Bedeutung, weiter die
Nutzung und eine professionelle Verwaltung bei vermieteten Immobilien. Daß die
Wertentwicklung und die Veräußerbarkeit mit den Konjunkturzyklen schwanken, muß
berücksichtigt werden. Reparatur- und Erhaltungsaufwand müssen in die
Ertragsrechnung einbezogen werden.
Edelmetalle und Edelsteine
werden in der Regel den kleineren Teil der Asset Allocation ausmachen. Die
Preisschwankungen sind bei diesen Anlagemedien groß. Künftige
Wertentwicklungen sind bei diesen Werten schwer prognostizierbar. Sie eignen
sich eher als Beimischung in stark inflationären Zeiten.
Bei Kapitalanlagen in Kunstgegenständen
sollte der Investor für das betreffende Gebiet auch eigene Spezialkenntnisse
mitbringen und sich evtl. zusätzlich vertrauenswürdige Spezialisten aussuchen.
Auf die eingeschränkte Liquidität und die großen Preisschwankungen in
unterschiedlichen Konjunkturzyklen muß hingewiesen werden.
Sogenannte "geschlossene
Immobilienfonds" werden von gut verdienenden Personen in der Regel aus
steuerlichen Gründen bevorzugt. Aufgrund der Vielzahl der problembehafteten
Kapitalanlagen dieser Spezies ist hier größte Vorsicht angebracht. Dies gilt
einerseits in bezug auf die evtl. gar nicht eintretenden steuerlichen Vorteile
oder mangelnde Wirtschaftlichkeit aber in jedem Falle im Hinblick auf die ungünstige
Liquidität dieser Kapitalanlageform. Es gibt unseres Erachtens nur sehr
wenige sogenannte "Fonds" aus der Vielzahl, die in der Vergangenheit
angeboten worden sind, die sich für eine Investition für einen eng begrenzten
Investorenkreis und einen eng begrenzten Teil des Vermögens geeignet haben.
Optionen und Futures sollten
nicht als Kapitalanlagen betrachtet werden. Es handelt sich hier nur um
Wetten auf Zeit. Wer zur Befriedigung des Spieltriebes hier mitmischen möchte,
der möge dies tun aber möglichst mit einem kleinen und überschaubaren Teil
seines Vermögens, wobei noch zu beachten wäre, daß bei Optionen das
eingesetzte Vermögen nur im Ganzen verloren werden kann, bei Futures hingegen
mehr als der Kontraktwert, wenn nicht rechtzeitig eingedeckt wird. Für
Altersversorgungszwecke eignen sich diese Medien unseres Erachtens keinesfalls,
auch wenn am Markt für dieses Gebiet bereits Spezialfonds angeboten werden.
Daß in unserem Lande das Richtige
getan werden muß ergibt sich auch aus Folgendem: Im internationalen Vergleich
weist Deutschland eine enorme Finanzierungslücke im Bereich der gesetzlichen
und betrieblichen Altersversorgung auf. Pro Kopf erreicht die Kapitaldecke ca.
ein Viertel bis ein Drittel des Niveaus in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Großbritannien oder der Schweiz.
EURO
Mit einem Sachverhalt, mit dem man
sich in den letzten fünf Jahrzehnten in unserem Lande nicht befassen mußte,
ist die Abschaffung unserer Währung, der "Deutsche Mark" und
die Einführung des EURO zum 1.1.1999. Es ist erforderlich die
Chance-/Risiko-Relation auszuloten und eine Strategie zur individuellen Asset
Allocation zu definieren um sich vor Risiken aus der Einführung des EURO
weitgehend zu schützen; dies gilt im Besonderen für Geldwerte, also z. B.
Festgeld, Obligationen und Lebensversicherungen. Ausführliche Informationen
bieten wir hierzu in unseren Web-Seiten im Internet unter http://www.aurecon.com/finplan/euro/euro-index.htm.
Besorgniserregend sind hier die laufenden Versuche gewisser Politiker den
unerläßlichen Stabilitätspakt aufzuweichen, was unweigerlich zu einer schwächeren
Währung führen müßte.
Inflation
Da die Inflation neben den
politischen Risiken - richtige Asset Allocation vorausgesetzt -
zur größten Gefahr bei der Erreichung finanzieller Ziele zählt,
muß diesem Thema besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Eine laufende Finanzplanung muß
also folgende Faktoren berücksichtigen:
·
Nominal
·
Real (Wert nach Abzug der gegebenen oder kalkulierten
Inflationsrate)
·
Netto-Real (Real und nach Zahlung von Steuern)
Bei der Inflation handelt es sich um
die Aufblähung der Geldmenge durch falsche Geldpolitik der Zentralbank und das
hierdurch verursachte kontinuierliche Ansteigen der Preise für Güter und
Dienstleistungen. Ist aber die Inflation angesichts der gegenwärtigen relativen
Preisstabilität nicht ein Relikt aus früheren Tagen? Der
Verbraucherpreisindex, also die Maßeinheit wie schnell unser Geld seinen Wert
verliert war in den letzten Jahren relativ stabil. Die Zeitungen sind voll von
Informationen über das schwache Ansteigen von Preisen. Unternehmen begrenzen
ihr Personal, nutzen neue Technologien, immer um zu versuchen effizienter zu
werden, weil sie die Preise nicht oder nur sehr schwer erhöhen können.
Globaler Wettbewerb und technologische Innovationen reduzieren die Kosten vieler
Waren und Dienstleistungen, besonders im Bereich der Telekommunikation, der
Computer, der Halbleiter oder anderer ”high-tech”-Produkte.
Der in den letzten Jahren erreichte
Stabilisierungserfolg ist aber vorrangig ein Erfolg der Geldpolitik. Ohne eine
moderate Geldpolitik wäre er nicht möglich geworden. Die Globalisierung der
Finanz- und Gütermärkte hat am monetären Charakter der Inflation grundsätzlich
nichts geändert, allerdings hat sie den Disziplinierungsdruck erhöht. Zwar können
nicht-monetäre Einflüsse die Geldnachfrage verändern und einen
Inflationsprozeß anstoßen; durchschlagende Wirkung haben sie aber nur, wenn
die Geldpolitik ein nachhaltig wachsendes Geldangebot zur Verfügung stellt. Zu
diesem Ergebnis kommt auch der Internationale Währungsfonds. Daher wird den Notenbanken
zu Recht die Hauptverantwortung für die Geldwertstabilität zugewiesen. Die
Neuorientierung der Geldpolitik rührt aus den enttäuschenden Erfahrungen, die
mit inflationärer Politik gemacht werden mußten. Einer zu großzügigen
Geldversorgung folgten jeweils herbe Konjunkturrückschläge und empfindliche
Beschäftigungseinbußen. Der Versuch mißlang, einmal freigesetztes
Inflationspotential zu neutralisieren, sobald das Preisniveau in Bewegung
geriet. Der Versuch mußte mißlingen, da geldpolitische Maßnahmen nur mit Verzögerungen
wirksam sind.
Diese Erfahrung zwang zum Umdenken
und förderte die Einsicht, daß eine stetige, am Wachstum des
Produktionspotentials orientierte Geldpolitik nicht nur der Preisstabilität,
sondern auch dem Wachstum und der Beschäftigung zugute kommt. Zwar bekennen
sich die führenden Notenbanken auch heute nicht zu einem streng
monetaristischen Konzept, sondern tragen bei ihren Entscheidungen dem gesamten
wirtschaftlichen Umfeld Rechnung. Aber sie schenken der monetären Entwicklung
größere Aufmerksamkeit als früher.
Die Deutsche Bundesbank folgte seit über zwei Jahrzehnten dem Geldmengenkonzept.
Allerdings hatte sie in den letzten
Jahren unter dem Eindruck der unbefriedigenden Beschäftigungslage die
Orientierung an der Geldmenge zugunsten eines ”pragmatischen Monetarismus”
relativiert. Es bleibt abzuwarten und ist aufmerksam zu verfolgen welche Politik
die Europäische Zentralbank (EZB), die der Geldwertstabilität verpflichtet
ist, langfristig verfolgen wird. Besondere Beachtung ist natürlich geboten,
wenn der Stabilitätspakt abgeschafft und/oder die Aufgabenstellung der EZB verändert
würde.
Die geldpolitischen Leitbilder der führenden
Notenbanken unterscheiden sich nicht mehr grundsätzlich voneinander. Alle
Notenbanken sehen in einer moderaten Geldschöpfung eine unerläßliche
Voraussetzung für stabiles Geld. Unterschiede gibt es in der Beurteilung der
Frage, ob die monetäre Entwicklung auch kurzfristig im Einklang mit den
Wachstumsmöglichkeiten der Wirtschaft gehalten werden sollte. Die Antwort fällt
je nach dem Beschäftigungsgrad verschieden aus. Alle Notenbanken machen die
geldpolitischen Entscheidungen nicht vorrangig von der Entwicklung der
Geldmenge, sondern von einer umfassenden Analyse der Wirtschaftstendenzen abhängig.
Findet dieses ”pragmatische
Vorgehen” auch breite Zustimmung, so ist es doch nicht unbedenklich. Denn je
mehr die Geldpolitik ihre Entscheidungen vom wirtschaftlichen Umfeld abhängig
macht, desto mehr läuft sie Gefahr, an Unabhängigkeit einzubüßen. Anstatt
der wirtschaftlichen Entwicklung den monetären Rahmen vorzugeben, paßt sie
sich durch akkommodierende Politik der Entwicklung an. Und anstatt durch eine
stetige, am längerfristigen Produktionspotential ausgerichtete Geldpolitik den
Handlungsdruck auf die Wirtschaftspolitik zu unterstützen, lindert sie den
Druck, indem sie durch monetäre Impulse vorübergehend Erleichterung
verschafft. Eine pragmatisch operierende Notenbank gerät so leicht ins
Schlepptau der Politik.
Der Geldwert bleibt gefährdet. Es
ist daher voreilig, vor dem Hintergrund eines hohen Stabilitätsgrades die Ära
der Inflation als beendet zu betrachten. Von einem endgültigen Sieg über die
Inflation kann schon deshalb keine Rede sein, weil es den Notenbanken an
Entschlossenheit fehlt, die Volkswirtschaften vollends zu desinflationieren.
Preissteigerungen von bis zu zwei und mehr Prozent gelten als Preisstabilität
und werden bei der Formulierung von Geldmengen- und Inflationszielen berücksichtigt.
Für diese Toleranzmarge werden nicht allein statistische Gründe angeführt. Es
besteht auch die Sorge, die Kosten vollkommener Preisniveaustabilisierung wären
höher als die Kosten der ”Restinflation”, da sich Reallohnsenkungen über
steigende Preise reibungsloser durchsetzen ließen als über Anpassungen der
Nominallöhne.
Trotz der Stabilisierungserfolge und
trotz der Wachsamkeit der Notenbanken bleibt daher die Geldwertstabilität gefährdet.
Solange es wirtschaftliche Fehlentwicklungen gibt - insbesondere
Arbeitslosigkeit und Wachstumsschwäche -, ist die Versuchung groß, zur Lösung
der Probleme die “Notenpresse” einzusetzen. Hohe Defizite der öffentlichen
Haushalte üben zusätzlichen Druck auf die Geldpolitik aus. Ungeachtet ihrer
Unabhängigkeit fällt es den Notenbanken unter solchen Bedingungen schwer,
ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Hinzu kommt, daß die sehr niedrigen
Preissteigerungen geldpolitische Spielräume zu öffnen scheinen.
Letzten
Endes hängt also das Wohl und Wehe des Geldwertes von der Standfestigkeit der
Geldpolitik ab. ”Inflationsbekämpfung beginnt und endet mit der
Unnachgiebigkeit der Notenbanken.” Diese Mahnung des Sachverständigenrates
aus dem Jahre 1974 hat nichts von ihrer Gültigkeit verloren.
Höhere Inflationsraten können
also jederzeit wieder ausbrechen. Durch die Einführung der schwächeren
Währung namens EURO gegenüber der DM sollte langfristig damit gerechnet werden.
Auf unseren umfangreichen Aufsatz über den EURO und die gesammelten Veröffentlichungen
(siehe oben: Internet) wird hiermit verwiesen.
Vergegenwärtigen wir uns, daß eine Inflationsrate in Höhe von jährlich 3 % den durchschnittlichen Preis von Gütern und Dienstleistungen in knapp 23 Jahren verdoppelt. Bei einer Inflationsrate von beispielsweise 6 % dauert es nur etwas über 13 Jahre.
Staatsverschuldung
Die zu große Staatsverschuldung in
vielen Ländern und die sich hieraus ergebenden Risiken, bedürfen einer eigenen
Betrachtungsweise, die den Umfang dieses Exposés sprengen würde. Persönliche
Beratung ist hier erforderlich. Dies gilt generell für das Gebiet der
politischen Risiken für das Vermögen.[4]
Historisch zählten und zählen die politischen Risiken zu den größten überhaupt.
Wer sich vor künftigen politischen Risiken (durchaus auch im Domizilland) schützen
will, muß laufend analysieren und so flexibel investieren, daß er laufend an
die besten Plätze verlagern kann.
Vermögende Privatkunden
Auch vermögende Privatkunden (High Net Worth Individuals (HNWIs)) haben gleichfalls einen Bedarf für Finanzplanung und Vermögensberatung. Wenn diese Persönlichkeiten außerhalb Deutschlands residieren, sind Planungen für internationale Trusts und internationale Anlagemodelle in Zusammenarbeit mit den weltweit tätigen großen Steuerberatungskanzleien angebracht.
Unser Angebot
Wir bieten, als völlig unabhängiges
Finanzdienstleistungsunternehmen:
· Finanzplanung
· Vermögensberatung
· Vermittlung von Anteilen ausgesuchter in- und ausländischer Investmentfonds
· Privates Portfolio-Management
sowie
·
Vermittlung von Lebensversicherungen[5]
und Rentenversicherungen durch unser Schwesterunternehmen:
PETER ODENDAHL & CO.
VERSICHERUNGSMAKLERGESELLSCHAFT MBH [6]
München, im Jahre 2003
AURECON
VERMÖGENSBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
[1] Die übliche Gliederung nach der sog. Drei-Säulen-Theorie, 1. Säule: Gesetzliche Rentenversicherung, 2. Säule: Betriebliche Altersversorgung, 3. Säule: Eigenvorsorge läßt in der Regel die unterschiedliche Qualität der jeweiligen Versorgung nicht anschaulich genug zutage treten, weshalb dieses Exposé die Finanzierungsformen näher beleuchtet.
[2] Dies ist ein komplexes Thema: Es existieren ausführliche Einzelexposés zu allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
[3] Wir bieten seit mehr als 30 Jahren umfangreiche Dienstleistungen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung. Betriebliche Altersversorgung und Portfolio-Management zählen zu unseren Spezialgebieten.
[4] siehe z. B.: Prof. Dr. Walter Wittmann, (1) Der Steuerstaat - Die Ausbeutung der Fleißigen; (2) Das globale Desaster - Politik und Finanzen im Bankrott; (3) Countdown 2000.
[5] mit Schutzmechanismen vor den Risiken aus dem künftigen EURO.
[6] Mitglied im - ivm - Institut der Versicherungsmakler e. V.
AURECON
VERMÖGENSBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
Firmensitz Gauting - Handelsregister München HRB 40415 - Geschäftsführer: Peter Odendahl
Gründungsjahr: 1968
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